Die Anpassung des KSE-Vertrags und die Gefährdung der globalen Rüstungskontrolle
Schmidt, Hans-JoachimDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (239 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/1065/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2000,5 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2000 |
Publikationsdatum: | 28.10.2008 |
SWD-Schlagwörter: | KSE-Vertrag |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.73 (Europapolitik, Europäische Union) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
In einer Phase der rüstungskontrollpolitischen Stagnation zwischen den USA und Rußland haben am 19. November 1999 auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul 30 europäische Staaten die Anpassung des Vertrags über die Konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE) beschlossen. Ob das neue Abkommen lediglich ein regionales und zeitlich begrenztes Nischenprodukt bleibt, oder den Beginn eines neuen rüstungskontrollpolitischen Dialoges markiert, ist ungewiß. Denn die aktuelle Kontroverse um die neuen amerikanischen Raketenabwehrpläne und die Zukunft des Raketenabwehrvertrags überschattet die globale Rüstungskontrolle und kann das Inkrafttreten der neuen Vereinbarung verzögern oder sogar verhindern. Was waren die Gründe, die zur Anpassung des Vertrags führten? Das 1990 vereinbarte Abkommen beschränkt noch auf der Basis der Blockstruktur der beiden Militärallianzen in paritätischer Weise die konventionellen Waffen der NATO-Staaten und der Länder des ehemaligen Warschauer Pakts vom Atlantik bis zum Ural. Es sollte groß angelegte Offensiven und Überraschungsangriffe zwischen den Mitgliedern der beiden Militärbündnisse verhüten. Die Abrüstung von mehr als 50.000 Waffen war eine Voraussetzung für wirtschaftliche Reformen in den osteuropäischen Staaten. Sie hat seit dem Ende des Ost-West-Konflikts eine neue Kultur der sicherheitspolitischen Kooperation in Europa entstehen lassen. Zugleich ist der Vertrag von zentraler Bedeutung dafür, daß nukleare, chemische und biologische Massenvernichtungsmittel in Europa kaum noch eine Rolle spielen. Der jährliche Informationsaustausch und die Vorortinspektionen sind neue Instrumente, um die Berechenbarkeit und das Vertrauen gerade in Krisensituationen deutlich zu erhöhen. Doch der Zerfall des östlichen Militärbündnisses 1991, die folgende Auflösung der Sowjetunion im Winter 1991/92 und vor allem die Erweiterung der NATO nach Ostmitteleuropa machten die Blockstruktur des Begrenzungskonzepts immer fragwürdiger. Dem Abkommen und seinen sicherheitspolitischen Funktionen drohte die Entwertung, sollte es nicht an die politischen Veränderungen angepaßt werden. Die Vertragsteilnehmer beschlossen deshalb Ende 1996, den Vertrag auf der Basis des militärischen Status quo zu modifizieren. Man konzentrierte sich dabei mehr auf den Umbau des Begrenzungskonzepts als auf neue Reduzierungen und blieb dem traditionellen quantitativen Rüstungskontrollansatz verhaftet. Die qualitative Rüstungsdynamik wurde weitgehend ausgeblendet. Da im diesem Bereich die westlichen Staaten und besonders die USA führend sind, relativiert dies die Ergebnisse und kann langfristig den Erfolg der KSE-Anpassung in Frage stellen. Unter dieser Einschränkung sind die folgenden Ergebnisse festzuhalten. Das von Deutschland entwickelte Begrenzungskonzept stellt den Kern der im November 1999 unterzeichneten neuen Vereinbarung dar: · Die neuen nationalen Obergrenzen ersetzen dabei die bisherigen Blockbeschränkungen der Allianzen. Sie bestimmen, wie viele Waffen (in den Kategorien Panzer, gepanzerte
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.