Europa vor Gericht : die EU-Außenpolitik und der internationale Strafgerichtshof
Deitelhoff, Nicole ; Burkard, EvaDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/162/ |
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Dokumentart: | Amts-, Gesetz- und Verordnungsblatt |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2005,13 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 13.12.2007 |
SWD-Schlagwörter: | Europäische Union , Außenpolitik , Internationale Strafgerichtsbarkeit |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.90 (Außenpolitik, Internationale Politik), 86.40 (Internationales Strafrecht, Internationales Strafprozeßrecht), 86.86 (Europarecht: Allgemeines), 89.73 (Europapolitik, Europäische Union) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Dass die EU nicht unbedingt ein fragmentierter und zahnloser Papiertiger sein muss, zeigten die europäischen Außenminister gerade in ihrer geschlossenen Haltung zur Auslieferung Ratko Mladics an das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Auch eine andere Haager Institution, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die proaktive Rolle der EU in dessen Entstehungsprozess, gilt vielen Beobachtern als positiver Beleg für die politischen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich der Friedensmacht Europa trotz oftmals stockender Vergemeinschaftung, fehlender Ressourcen und Zwangsmittel eröffnen. Im vorliegenden Report zeichnen Nicole Deitelhoff und Eva Burkard die Geschichte des IStGH nach und beschäftigen sich mit der Frage, wieso die EU ausgerechnet in diesem transatlantischen Konfliktfall gegen erhebliche Widerstände der USA große Geschlossenheit demonstrierte und das Statut von Rom – politische Grundlage des Strafgerichtshofes – auch zügig entwickelt und umgesetzt hat. Dabei zeigen die Autorinnen auf, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU mehr als ein institutionelles Forum zur Abstimmung der Interessen der Mitglieder ist. Geteilte Prinzipien der Demokratie, Menschen- und Grundrechte, sowie prozedurale Normen, wie regelmäßige gegenseitige Konsultationen, verhalfen den zu Anfang der Verhandlungen durchaus von verschiedenen Interessen geleiteten Mitgliedern zu einem für alle tragfähigen Kompromiss. Diese Einigkeit innerhalb der EU kann nun auch Drittländer ermutigen, sich der Drohkulisse der USA zu widersetzen. Hier mahnen die Autorinnen an, die EU müsse noch konkretere Hilfe in Aussicht stellen, um diesen Ländern bei Ausfällen von Militär- oder Entwicklungshilfe zur Seite stehen zu können.
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