Kooperative Regelung der Nuklearkrise Nordkoreas? : zum Verhältnis dreier Demokratien gegenüber den nuklearen Ambitionen Nordkoreas
Schmidt, Hans-JoachimDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (201 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/180/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2004,13 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2004 |
Publikationsdatum: | 18.12.2007 |
SWD-Schlagwörter: | Nordkorea , Kernwaffe , USA , Südkorea , Japan , Politische Krise |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.79 (Internationale Konflikte: Sonstiges) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
In den letzten Jahren hat sich die Politik westlicher Demokratien gegenüber Nordkorea stark gewandelt. Noch im Jahre 2000 wollten die USA, Südkorea und Japan ihre Beziehungen zu Nordkorea auf der Grundlage des Genfer Rahmenabkommens von 1994 normalisieren. Mit dem Amtsantritt von Präsident Bush jr. änderte sich das Verhältnis jedoch grundlegend. Bush und die ihn unterstützenden Neokonservativen setzten nicht auf eine Normalisierung der Beziehungen - stattdessen forderten sie von Nordkorea den nachweislichen Verzicht auf alle Programme zur Herstellung nuklearer Waffen sowie deren Abrüstung. Begleitet wurden die Forderungen von einer Reihe Maßnahmen wie eine offensive Präemptionsdoktrin oder eine neue Nonproliferationsstrategie. Dahinter stand die Überzeugung, dass Abrüstung nur durch einen Regimewechsel in Nordkorea zu realisieren sei, der mit einer Politik der Isolation herbei geführt werden sollte. Nordkorea reagierte auf diese Politik mit dem Austritt aus dem Nichtverbreitungsvertrag und der Herstellung von Atomsprengsätzen. Wie es zu dieser Eskalation kommen konnte, zeichnet Hans-Joachim Schmidt nach und analysiert, welche Faktoren dazu geführt haben, dass Nordkorea inzwischen von den drei untersuchten Demokratien teilweise sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Zudem zeigt er vier politische Optionen für einen Verhandlungskompromiss auf und gibt Empfehlungen ab, wie Abrüstungsbemühungen und auch der Nichtverbreitungsvertrag diese Krise überstehen können.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.