"Natürliche Freunde"? Die Beziehungen zwischen den USA und Indien ab 2001
Müller, Harald ; Schmidt, AndreasDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (534 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/1873/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2008, 8 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2008 |
Publikationsdatum: | 07.10.2009 |
Originalveröffentlichung: | http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/report0808_01.pdf (2008) |
SWD-Schlagwörter: | Indien , Internationale Kooperation , USA |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung), 15.06 () |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Auf den ersten Blick scheint nichts naheliegender zu sein als ein enges Bündnis zwischen den USA und Indien. Die mächtigste und die bevölkerungsreichste Demokratie der Welt verbinden dieselben Gegner (China, islamistischer Terrorismus), gleiche Werte und ähnliche wirtschaftliche Interessen. So zögerte Indien nach den Anschlägen vom 11. September 2001 nicht, den USA seine volle Unterstützung im Anti-Terror-Kampf zuzusagen. In der Folge intensivierten beide Länder ihre bilateralen Beziehungen auch auf anderen Gebieten. Perfekte Freundschaft? Harald Müller und Andreas Schmidt zeigen in ihrem Report die Grenzen dieser Freundschaft auf. Nach ihrer gründliche Analyse kommen sie zu dem Schluss, dass es beträchtliche Differenzen über die Gestaltung der internationalen Ordnung gibt. Anders als für die USA haben Völkerrecht und internationale Organisation für Indien unbedingte Priorität und gelten nicht als Behinderung, sondern als Stütze der eigenen Souveränität. So distanzierte sich Indien nachdrücklich vom Irak-Krieg der USA und zeigte damit deutlich, dass es nicht bereit ist, sich vorbehaltlos an die USA zu binden. Mit dieser Wertschätzung von Völkerrecht und Vereinten Nationen liegt Indien deutlich näher an der Politik Berlins als an der jüngeren Politik der USA und könnte damit in Zukunft auch für Deutschland ein interessanter Verbündeter werden, wenn es darum geht, sich gelegentlich gegen den großen Bruder in Washington durchzusetzen.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.