Die Errichtung eines ständigen internationalen Gerichtshofes. Beginn einer neuen Ära?
Gillhoff, NikolaDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/1944/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung |
Schriftenreihe: | Discussion papers // Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Beim Präsidenten, Arbeitsgruppe Internationale Politik |
Bandnummer: | 1999, 306 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 1999 |
Publikationsdatum: | 14.10.2009 |
Originalveröffentlichung: | http://bibliothek.wzb.eu/pdf/1999/p99-306.pdf (1999) |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.71 (Internationale Zusammenarbeit: Allgemeines), 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Die Verabschiedung des Statuts zur Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes (International Criminal Court, ICC) im Juli 1998 in Rom hat eine neue Ära in der internationalen Strafgerichtsbarkeit eingeleitet. Wenn auch bislang schon Globalisierungstendenzen auf eine verminderte Regelungs- und Regierungsfähigkeit der Staaten hinweisen sowie erste Schritte hin zu einer erhöhten Bereitschaft der Staaten erkennbar sind, Teile ihrer Souveränität an internationale Organisationen abzugeben. So ist doch mit der Strafgerichtsbarkeit ein Kerngebiet staatlicher Souveränität erreicht, das mit dem Statut von Rom an eine internationale Institution überwiesen wird. Der Gerichtshof besteht noch nicht, doch läßt sich anhand maßgeblicher Artikel des Statuts die Bereitschaft der Staaten ermessen, inwieweit sie tatsächlich zur Abgabe von staatlicher Souveränität bereit sind. Im Ergebnis läßt sich ein Wechselspiel staatlicher Kompetenzen und tatsächlicher Unabhängigkeit des Gerichtshofes festhalten, so daß mit dem ICC ein Instrument der Global Governance im Sinne einer Mehrebenenpolitik entstanden sein könnte.
Kurzfassung auf Englisch:
The adoption of the Statute to establish an International Criminal Court (ICC) in Rome in July 1998 introduced a new ere in the field of international criminal jurisdiction. The globalization marks a tendency of a reduced competence of States to regulate and govern and States seem willing to hand over parts of their sovereignty to international institutions. Still, criminal jurisdiction marks the core of sovereignty that will be given to an international institution according to the Statute of Rome. The Court does not yet exist, but the competent articles of the Statute allow to draw a first conclusion to what extent the States are ready to give up parts of their national sovereignty. The result seems to be an interplay of competences on the national level and those of the ICC which indicate its independence. Hence, a new instrument of Global Governance in the sense of „policy-making-on-several-levels“ in the international field seems to be born.
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