Lösung oder Illusion? : Die Reform des Verfahrens zur Änderung des europäischen Primärrechts
Thalmaier, BettinaDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2010/2244/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | CAP - Centrum für angewandte Politikforschung |
Schriftenreihe: | CAP Analyse |
Bandnummer: | 2007, 3 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2007 |
Publikationsdatum: | 08.11.2010 |
Originalveröffentlichung: | http://www.cap.lmu.de/download/2007/CAP-Analyse-2007-03.pdf (2007) |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 86.86 (Europarecht: Allgemeines), 89.73 (Europapolitik, Europäische Union) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Der langwierige Prozess der Ratifikation des Vertrages über eine Verfassung für Europa lässt eine Reform des Verfahrens zur Änderung des europäischen Primärrechts notwendig erscheinen. Unabhängig von dessen Schicksal ist zudem auch bei zukünftigen Änderungen des Primärrechts damit zu rechnen, dass in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der jeweilige Änderungsvertrag nicht angenommen werden wird. Würde man das jetzige Verfahren beibehalten, kann eine kleine Minderheit von Mitgliedstaaten die Weiterentwicklung der EU verhindern und dauerhaft blockieren. Wirft man einen Blick in die europäischen Verträge, so ist dort das weitere Vorgehen im Falle der Nichtratifizierung durch einen oder mehrere EU-Staaten nicht geregelt. Denkbar wäre eine Änderung des Artikels 48 EUV dahingehend, dass zwar an dem Grundsatz der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten festgehalten wird. Haben aber nach Ablauf von beispielsweise zwei Jahren nach der Unterzeichnung eines Vertrages zur Änderung des europäischen Primärrechts eine qualifizierte Mehrheit von Mitgliedstaaten den genannten Vertrag ratifiziert und sind in einem oder mehreren Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der Ratifikation aufgetreten, so würde ein spezielles Verfahren Platz greifen, an dessen Ende der Austritt dieses einen oder mehrerer Mitgliedstaaten aus der Union steht. Das abzuschließende Austrittsabkommen könnte die Errichtung eines Sonderverhältnisses des ehemaligen Mitgliedstaates mit der Union enthalten, sofern dies politisch gewünscht wird. Angesichts der bestehenden wirtschaftlichen Verflechtungen wäre es beispielsweise nahe liegend, den Binnenmarkt in vollem Umfang aufrecht zu halten. Die Bereitschaft, sich für den Fall einer Nichtratifikation vertraglich zum Austritt zu verpflichten, um wenigstens bei zukünftigen Änderungen des europäischen Primärrechts ein zügigeres Inkrafttreten zu gewährleisten, dürfte jedoch bei den wenigsten Mitgliedstaaten vorhanden sein. Dies gilt einerseits im Hinblick auf die gravierenden politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Staaten, da diese trotz der wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen mit den anderen Mitgliedstaaten keine Stimme mehr in der EU hätten. Die Austrittsoption kann aber auch aus Sicht der Ratifizierer problematisch sein, wenn dadurch die Union in ihrer Gesamtheit gegenüber anderen Akteuren und Regionen geschwächt wird. Eine Reform des Vertragsänderungsverfahrens wäre zwar sachlich zu begrüßen, die tatsächlich Realisierung ist aber eine Illusion.
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