Entwicklungspotenzial auch ohne Verfassungsvertrag : Optionen für GASP und ESVP
Algieri, Franco ; Bauer, Thomas ; Brummer, KlausDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2010/2252/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | CAP - Centrum für angewandte Politikforschung |
Schriftenreihe: | CAP Analyse |
Bandnummer: | 2005, 1 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 10.11.2010 |
Originalveröffentlichung: | http://www.cap.lmu.de/download/2005/CAP-Analyse-2005-01.pdf (2005) |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.50 (Politische Prozesse: Allgemeines), 89.71 (Internationale Zusammenarbeit: Allgemeines), 89.90 (Außenpolitik, Internationale Politik), 89.73 (Europapolitik, Europäische Union) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) sieht verschiedene Anpassungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der darin verankerten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vor, die die Europäische Union (EU) in die Lage versetzen sollen, die sicherheitspolitischen Herausforderungen des beginnenden 21. Jahrhunderts zu bewältigen. Angesichts des drohenden Scheiterns des Verfassungsvertrags stellt sich die Frage, inwieweit die EU auch ohne die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung von Flexibilität und Kohärenz zu einem wirkungsvollen Akteur der internationalen Sicherheitspolitik werden kann. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Institutionelle Neuerungen wie die Einführung des Außenministers der Union, die Etablierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes oder ein verändertes Aufgabenprofil des Rats Auswärtige Angelegenheiten, sind nicht notwendigerweise von der Ratifikation des Verfassungsvertrags abhängig. Eine Erweiterung des sicherheitspolitischen Aufgabenspektrums ist spätestens seit Annahme der Europäischen Sicherheitsstrategie im Jahr 2003 im Gange. Die Europäische Verteidigungsagentur, die europäische Rüstungsprojekte koordinieren soll, ist ebenfalls bereits im Jahr 2004 gegründet worden. Die von der Verfassung vorgesehene Beistandsklausel könnte durch eine gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten dem Vertragswerk beigefügt werden. Flexible Kooperation und Gruppenbildung im sicherheitspolitischen Bereich, wie sie von der Verfassung ermöglicht würden, sind derzeit zwar nicht im EUV vorgesehen, gleichwohl entsprechen sie der europäischen Praxis: Militärische Operationen der EU wie jene in der Demokratischen Republik Kongo wurden auch bisher schon nur von einer Gruppe von EU-Staaten durchgeführt. Einige der wichtigsten im Verfassungsvertrag vorgesehenen Instrumente, Institutionen und Handlungsoptionen sind also bereits auf den Weg gebracht oder in der politischen Praxis der EU verankert. Andere der angedachten Neuerungen ließen sich ebenfalls ohne Verfassung einführen. Dennoch wäre die Annahme des Verfassungsvertrags auch für die GASP und die ESVP ein wichtiger Schritt, da damit eine Vielzahl von Entwicklungen in einen einheitlichen formalen Rahmen gebracht und somit nicht zuletzt Profil und Glaubwürdigkeit der EU gegenüber anderen internationalen Akteuren gestärkt würden.
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