Bedingt handlungsfähig? : Eine Studie zur Türkeipolitik der Europäischen Union
Dembinski, MatthiasDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (304 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/232/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2001,05 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2001 |
Publikationsdatum: | 16.01.2008 |
SWD-Schlagwörter: | Türkei , Europäische Union , Außenpolitik , Integration <Politik> |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 15.68 (Türkei), 89.73 (Europapolitik, Europäische Union) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Ist die Europäische Union außenpolitisch handlungsfähig? Mit dieser Frage verknüpft sich sowohl eine politische Herausforderung als auch eine wissenschaftliche Problematik. Wird sich die Gemeinschaft angesichts der geplanten Erweiterung und der noch ausstehenden institutionellen Reformen politisch selbst blockieren? Was sind die Bedingungen für eine hinreichende Handlungsfähigkeit im Rahmen des EU-Konsensprinzips? Wissenschaftlich betrachtet geht es um die Kontroverse, ob das europäische Mehrebenensystem aufgrund seines hohen Verflechtungsgrades und schwindender nationaler Autonomie eher zu Blockaden führt oder ob eine kompromissorientierte Politik die Handlungsfähigkeit fördert? Erstmals werden dabei die in diesem Zusammenhang entwickelten Annahmen anhand der EU-Außenbeziehungen - und zwar anhand der europäischen Türkeipolitik - überprüft. Gegenstand dieser Überprüfung sind zwei Konstellationen: Zum einen die Assoziationsstrategie als adäquates Mittel zur Erreichung europäischer Ziele, zum anderen die Türkeipolitik der EU im Spannungsfeld zwischen Athen und Ankara. Beide Fälle verdeutlichen ein erstaunlich hohes Maß an außenpolitischer Handlungsfähigkeit - unter der Voraussetzung übereinstimmender Interessen der Mitgliedstaaten. Ein Ergebnis, das vor allem im Bezug auf die Osterweiterung Beachtung finden sollte; gilt es doch, die Europäische Union nicht zu überfordern.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.