Konfliktfall Flughafenerweiterung : eine kritische Würdigung des Verfahrens "Mediation - eine Zukunftsregion im offenen Dialog" zum Flughafen Frankfurt/Main
Busch, Per-OlofDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/242/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2000,08 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2000 |
Publikationsdatum: | 17.01.2008 |
SWD-Schlagwörter: | Flughafen Frankfurt , Erweiterung , Meditation |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Im Mai 1998 initiierte der damalige Hessische Ministerpräsident Hans Eichel (SPD) das Verfahren „Mediation – Eine Zukunftsregion im offenen Dialog“. Die beteiligten Konfliktparteien sollten über die weitere Entwicklung des Flughafens Frankfurt/Main beraten, nachdem in Folge der Kapazitätsengpässe des Flughafens Forderungen nach einer neuen Start- und Landebahn erhoben worden waren. Politisches Ziel und Motivation des Verfahrens war die Absicht, den sich anbahnenden Konflikt um eine mögliche Erweiterung des Flughafens in rationale und gewaltfreie Bahnen zu lenken. Damit sollte eine Wiederholung der gewalttätigen Auseinandersetzungen vermieden werden, die im Laufe der letzten Erweiterung, anläßlich des Baus der Startbahn 18 West den Konflikt eskalieren ließen. Bereits vor Beginn der Mediation stand die Verfahrensvorbereitung und -gestaltung in der öffentlichen Kritik. In der Tat wies schon die Anfangsphase des „Mediation“ erhebliche Mängel auf, orientiert man sich in der Beurteilung an den in der Mediationstheorie entwickelten Kriterien. Wesentliche Grundvoraussetzungen sind, daß alle betroffenen Konfliktparteien, wenigstens aber diejenigen beteiligt werden, die über ausreichend Potential verfügen, die Umsetzung des Mediationsergebnisses zu verzögern oder zu verhindern und daß die Mediation mit einem alle Parteien bindenden Ergebnis z.B. durch einen Vertrag beendet wird. Die exklusive, bestimmte Konfliktparteien ausschließende Vorbereitung, der nahezu fehlende Abstimmungsprozeß zur Verfahrensgestaltung mit den eingeladenen Konfliktparteien und die insgesamt eingeschränkte Eigenständigkeit der Beteiligten verstießen gegen das Prinzip der Kontrolle und Selbstbestimmung in der Mediation. Die Vorbereitung durch die hessische Landesregierung sowie die begleitenden Äußerungen verantwortlicher Politiker vermittelten zudem den Eindruck, daß hier unter dem Anschein der Partizpation eine Entscheidung für die Erweiterung legitimiert werden sollte. Die eingeladenen Umweltverbände und Bürgerinitiativen als wichtige betroffene Konfliktparteien lehnten aufgrund dieser Mängel und anderer, verbandsinterner Überlegungen eine Teilnahme ab. Eine weitere grundlegende Voraussetzung von Mediationsverfahren wurde blieb damit unerfüllt. Insgesamt kann man das Verfahren „Mediation – Eine Zukunftsregion im offenen Dialog“ zum Flughafen Frankfurt/Main aufgrund der Unzulänglichkeiten in der Vorbereitung und der Nichtbeteiligung wichtiger betroffener Interessen also nicht im strengen Sinne als Mediationsverfahren bezeichnen. Nach anderthalb Jahren Arbeit legten die am Verfahren beteiligten Konfliktparteien ihren im Konsens beschlossenen Endbericht vor. Sie empfahlen den Ausbau des Flughafens, allerdings ohne dafür eine konkrete Variante zu benennen, verknüpften jedoch mit ihren Empfehlungen Bedingungen wie z.B. ein zukünftiges Nachtflugverbot. Nur einen Tag nach Veröffentlichung des Endberichtes kündigten die an dem Verfahren beteiligten Anrainergemeinden des Flughafens ihren Widerstand gegen jegliche Erweiterung des Startund Landebahnsystems an. Vertreter der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (LH) und der Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG), die ebenfalls teilgenommen hatten, bezeichneten das vereinbarte und von ihnen mitgetragene Nachtflugverbot als nicht akzeptabel und kündigten ihrerseits Widerstand dagegen an.
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