Wider eine einseitige Anerkennung des Kosovos : die Statusfrage und die Weltordnung

Dembinski, Matthias ; Schoch, Bruno

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URL https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/290/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Schriftenreihe: HSFK-Standpunkte : Beiträge zum demokratischen Frieden
Bandnummer: 2007,04
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2007
Publikationsdatum: 04.02.2008
SWD-Schlagwörter: Kosovo
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 89.79 (Internationale Konflikte: Sonstiges), 86.92 (Staaten und Räume im Völkerrecht)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Am 10. Dezember 2007 läuft die Frist der Verhandlungsrunde über den künftigen Status des Kosovos ab. Dann will sich die frühere serbische Provinz, die seit 1999 von einer UN-Mission regiert wird, für unabhängig erklären. Washington hat angekündigt, die Unabhängigkeit des Kosovos notfalls auch einseitig anerkennen zu wollen. In den westlichen Öffentlichkeiten wächst der Druck, ihm darin zu folgen. Gewiss sind die Frustrationen der internationalen Vermittler nachvollziehbar. Jahrelange Verhandlungen über die Statusfrage scheiterten an der kompromisslosen Forderung der kosovarischen Mehrheit nach Unabhängigkeit und dem ebenso halsstarrigen Beharren Belgrads darauf, dass „die Wiege der Nation“ Teil Serbiens bleiben müsse. Unter dem Vorzeichen wechselseitiger Kooperationsverweigerung aber kommt die dringend nötige Entwicklung nicht in Gang; die ungelöste Kosovo-Frage droht die Stabilisierung des westlichen Balkans und seine Annäherung an die EU insgesamt zu blockieren. Dennoch wäre eine unilaterale Durchsetzung der Unabhängigkeit gegen den Willen und erklärten Widerstand Serbiens, an der Vetomacht Russland und an der UNO vorbei – und damit gegen die vereinbarten internationalen Verfahren – ein Fehler. Er hätte unabsehbare Risiken für die regionale Stabilität, aber auch fatale weltordnungspolitische Implikationen. Namentlich für die EU wäre er eine falsche Weichenstellung. Deshalb plädieren wir dagegen, das Völkerrecht abermals zu brechen.


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