Kollateralschaden Menschenwürde? : Wider die Bagatellisierung von Menschenrechtsverletzungen durch demokratische SIcherheitskräfte
Mannitz, SabineDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/304/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Standpunkte : Beiträge zum demokratischen Frieden |
Bandnummer: | 05,2005 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 06.02.2008 |
SWD-Schlagwörter: | Menschenrechtsverletzung , Menschenrechtsverletzung <Motiv> |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.42 (Staat und Bürger), 86.85 (Menschenrechte), 89.58 (Politische Gewalt) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
In den Prozessen gegen Soldatinnen und Soldaten, die im irakischen Gefängnis Abu Ghraib an der Misshandlung von Gefangenen beteiligt waren, beriefen sich viele Angeklagte darauf, dass sie nur Befehle von Vorgesetzten ausführten. Doch diese Haltung wirft grundsätzliche Fragen zur individuellen Verantwortung von Soldaten demokratischer Staaten auf. Zwar sind auch Armeen von Demokratien nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam aufgebaut, dies entlässt den Einzelnen jedoch nicht aus seiner persönlichen Verantwortung. Auch Soldaten sind ihrem Gewissen verpflichtet und können sich bei Menschenrechtsverletzungen nicht damit herausreden, nur Befehle befolgt zu haben. Ähnlich befremdlich wie die Verteidigungsstrategie der Angeklagten sind Versuche, Misshandlungen und Folter als unvermeidliche Nebeneffekte von Kriegssituationen darzustellen. Der Hinweis auf die besondere Lage im „War on Terrorism“ trägt dazu bei, Menschenrechte auszuhöhlen, die allerdings für eine Demokratie unverzichtbar sind. Nicht umsonst stehen sie außerhalb der Entscheidungsmacht von Mehrheiten, denn eine Unterscheidung in Menschen mit mehr oder weniger Menschenrechten darf es für einen Rechtsstaat nicht geben. Warum die Menschenwürde unantastbar bleiben muss und in welchem Spannungsverhältnis Individuum und Institution in dieser Frage zueinander stehen, erläutert Sabine Mannitz in diesem Standpunkt.
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