Die Mauer im Westjordanland : ein Crashtest für das Völkerrecht?

Bothe, Michael

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URL https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/314/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Schriftenreihe: HSFK-Standpunkte : Beiträge zum demokratischen Frieden
Bandnummer: 02,2004
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2004
Publikationsdatum: 11.02.2008
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 86.84 (Völkerrecht: Allgemeines), 89.79 (Internationale Konflikte: Sonstiges)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Dieses Bauwerk hat viele Namen: Israel nennt es "Sicherheitszaun", heftige Gegner sprechen von der "Separation Wall" oder "Apartheid Wall". Institutionen, die sich um eine ausgewogene Haltung bemühen, bezeichnen es schlicht als "the Barrier". Die arabische Seite und inzwischen auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gebrauchen den Begriff "Mauer". In der Tat ist es nicht nur die unterschiedliche Beschaffenheit dieser baulichen Begrenzung - einige Abschnitte sind aus meterhohem Stacheldraht, andere aus Beton -, vielmehr spiegeln sich in der Vielfalt der Bezeichnungen auch die verschiedensten Haltungen wider. Michael Bothe hat sich für den Ausdruck "Mauer" entschieden, nicht zuletzt wegen der Assoziationen, die dieser Begriff in Deutschland auslöst, aber auch in Anlehnung an den Sprachgebrauch der Vereinten Nationen als Hüter und Verfechter des Völkerrechts. In der Beurteilung der Mauer, die Israel im Westjordanland zu errichten begonnen hat, herrscht unter den Staaten der Welt weitgehend Einigkeit: Sie ist völkerrechtswidrig und wieder abzubauen. Als der Internationale Gerichtshof in Den Haag dies auch offiziell feststellen sollte, zeigten jedoch zahlreiche Staaten eine überraschende Zurückhaltung. Diese Entwicklung nimmt der Autor zum Anlass, um für eine konsequente Anwendung des Völkerrechts zu plädieren. Er legt dar, warum es in jedem Fall anzuwenden ist, und welche Gefahren eine selektive Be- oder Missachtung des Völkerrechts in sich birgt.


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