Rechstaatlichkeit im südlichen Afrika: die Suspendierung des SADC-Tribunals
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2011/3141/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit |
Schriftenreihe: | Hintergrundpapier // Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit |
Bandnummer: | 2011, 01 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2011 |
Publikationsdatum: | 19.09.2011 |
Originalveröffentlichung: | http://www.freiheit.org/files/62/N_1_Rechstaatlichkeit_im_suedlichen_Afrika.pdf (2011) |
SWD-Schlagwörter: | Rechtsstaatsprinzip , Southern African Development Community |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.42 (Staat und Bürger), 89.35 (Demokratie), 89.70 (Internationale Beziehungen: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Fünf Jahre nach seiner praktischen Konstituierung entschieden die SADC-Staats- und Regierungschefs im August 2010 in Windhoek, Namibia die de facto Suspendierung des SADC-Tribunals und sprachen ihren Bürgern somit das Recht auf internationale Rechtshilfe und Rekurs ab. Die renommiertesten Fälle, die im SADC-Tribunal eingereicht worden waren, waren Klagen weißer simbabwischer Farmer gegen die Zwangsenteignung ihrer Farmern durch die simbabwische Regierung. Den simbabwischen Gerichten war in diesen Fällen jegliche Zuständigkeit entzogen worden. Das SADC-Tribunal gab den Farmern Recht. Die simbabwische Regierung erklärte daraufhin, dass es sich nicht an ein Urteil des Tribunals halten werde, da der Gerichtshof nicht durch die notwendige Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsstaaten ratifiziert worden sei, und leitete die Revision und de facto Aufhebung des Tribunals ein. Dieser Bericht beleuchtet die Hintergründe und die Bedeutung der Suspendierung des Tribunals für die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Region.
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