Gut gemeint oder gut - wie humanitär sind "humanitäre Interventionen"?

Meyer, Berthold

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URL https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/317/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Schriftenreihe: HSFK-Standpunkte : Beiträge zum demokratischen Frieden
Bandnummer: 08,2003
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2003
Publikationsdatum: 12.02.2008
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Bilder und Nachrichten von dem Elend verfolgter Volksgruppen, Flüchtlingsströmen und Völkermord lassen immer wieder schnell den Ruf nach einem Eingreifen laut werden. Wenn Teile einer Bevölkerung einem Despoten oder einer anderen verfeindeten Gruppe schutzlos ausgeliefert sind, widerstrebt dies Staaten, die an eine demokratische Grundordnung glauben und sie möchten nicht mitschuldig werden, indem sie Unrecht einfach geschehen lassen. Allerdings ist nicht garantiert, dass sich eine Intervention am Ende als so "humanitär" erweist wie sie beabsichtigt war. Zumal das Vorrücken eines Staates oder einer Koalition von Staaten auf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates völkerrechtlich nur mit einem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zulässig ist. Schon das Abwägen, ob eine humanitäre Intervention stattfinden soll, erfordert umfangreiche Kenntnisse des Konflikts und die Beachtung einer Reihe von Kriterien. Letztere diskutiert Berthold Meyer und legt dar, wann eine Aufgabe des Gewaltverbots gerechtfertigt ist, denn dazu reichen der Wunsch, dem Morden Einhalt zu gebieten, und Professionalität in der militärischen Durchführung allein nicht aus. Erst wenn gewährleistet ist, dass eine Intervention das Leid nicht noch vergrößert, sondern dazu beiträgt, mit verhältnismäßigen Mitteln den Konflikt dauerhaft zu befrieden, kann sie tatsächlich als "gut" und nicht nur als "gut gemeint" bezeichnet werden.


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