Militarisierung statt Bürgernähe : Das Missverhältnis beimAufbau der afghanischen Polizei
Friesendorf, CorneliusDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (1.077 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2011/3194/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2010, 9 |
ISBN: | 978-3-942532-09-9 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2010 |
Publikationsdatum: | 25.09.2011 |
Originalveröffentlichung: | http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/report0910.pdf (2010) |
SWD-Schlagwörter: | Afghanistan , Polizei |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 88.17 (Ordnungskräfte), 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
In Konflikt- und Postkonfliktgebieten ist es schwierig, das richtige Verhältnis zwischen militärischen und zivilen Elementen für die Reform von Polizeikräften zu finden. Prinzipien von ziviler und demokratischer Sicherheitssektorreform (SSR) unterstreichen die Notwendigkeit einer Trennung von Militär und Polizei. Allerdings lässt es die Realität vielerorts nicht zu, diesem Idealtyp nahezukommen. Um Sicherheitslücken zu schließen und um gegen gut organisierte und bewaffnete Kriminelle, Kriegsverbrecher oder Aufständische vorzugehen, ist ein robustes Auftreten der Polizei nötig. Für den Aufbau und die Reform von Polizeien fragiler Staaten bedeutet dies, dass die Polizei so zivil wie möglich und so militärisch geprägt wie nötig sein muss – hinsichtlich ihrer Ausstattung, ihres Auftretens, ihrer Struktur und ihrer Aufgaben. Die schnelle Militarisierung der Polizei kann Probleme verursachen. So entsteht eine Kluft zwischen Polizei und Bevölkerung, die ein für die Polizeiarbeit nötiges Vertrauensverhältnis verhindert. In Afghanistan wollen externe Akteure die Bedingungen für den Rückzug der eigenen Streitkräfte schaffen. Dies beinhaltet, dass afghanische Sicherheitskräfte den Aufstand bekämpfen und Staat sowie Bürger schützen sollen. Geberstaaten investieren daher massiv nicht nur in die Ausbildung und Ausrüstung der Afghan National Army (ANA), sondern auch in den Aufbau der Afghan National Police (ANP). Dieser Report untersucht den Wandel vom zivil zum militärisch dominierten Polizeiaufbau in Afghanistan. Deutschland war ab 2002 als Führungsnation verantwortlich für die Koordination der internationalen Hilfe für den Polizeiaufbau in Afghanistan. Das deutsche Polizeiprogramm in Afghanistan war langfristig angelegt und hatte eine zivile Ausrichtung. Allerdings investierte Deutschland nur relativ geringe Mittel in den Aufbau und die Reform der ANP, was zu Anfang ein insgesamt geringes internationales Engagement in Afghanistan widerspiegelte. Die USA verließen sich in ihrer Afghanistan-Politik auf die Zusammenarbeit mit Kriegsfürsten und auch auf das pakistanische Militärregime. Diese Politik begünstigte das Erstarken bewaffneter oppositioneller Kräfte. Nachdem deutlich wurde, dass der Aufbau der ANP nicht schnell genug voranschritt, übernahmen die USA de facto die Führungsrolle beim Polizeiaufbau. Dies bedeutete einen Paradigmenwechsel von der zögerlichen, aber zivil orientierten Polizeireform zu einem militärischen Polizeiaufbau. Eine Beschleunigung dieser Militarisierung erfolgte mit dem von den USA dominierten Strategiewechsel in Richtung Aufstandsbekämpfung im Jahr 2009. Der Report benennt die Probleme der Dominanz militärischer Elemente beim Aufbau der ANP. Es ist unklar, ob die Militarisierung der ANP die Überlebenschancen von afghanischen Polizisten wesentlich verbessert hat. Sicherer ist, dass die Militarisierung das Problem der schwachen Legitimität des afghanischen Staates nicht beheben kann. Es fehlt weiter an Vertrauen zwischen Bevölkerung und Polizei, auch, da die ANP Verbrechen nur unzureichend verhindern und aufklären kann. Zudem sind die möglichen Langzeitfolgen der Militarisierung problematisch: Es ist einfacher, die Polizei zu militarisieren, als den Geist der Militarisierung später wieder zurückzudrängen. Die Militarisierung der ANP ist daher im besten Fall ineffektiv und im schlimmsten Fall kontraproduktiv. Nur eine Polizei, der die Bevölkerung vertraut, kann effektiv sein. Neben der Beschreibung des Wandels weg vom zivilen Polizeimodell und der Untersuchung der Ursachen dieses Wandels hat dieser Report auch ein normatives Ziel: Er unterstreicht die Notwendigkeit, den zivilen Polizeiaufbau voranzutreiben. In Afghanistan sind die Voraussetzungen hierfür alles andere als ideal. Das Argument, Polizeireform – und SSR generell – müsse daher hinter der Stärkung der ANP zurückstehen, hängt allerdings schief. Schließlich hat gerade erst die Vernachlässigung von Polizeireform zur Verschlechterung der Sicherheitslage beigetragen. Polizeireform kann nur dann nachhaltig sein, wenn sie mit Reformen von Polizeiverwaltungsstrukturen und Kontrollinstanzen verknüpft wird. Der schnelle, militarisierte Aufbau der Polizei kann, wenn überhaupt, nur kurzfristig Stabilität schaffen. Die reguläre Polizei – die Afghan Uniformed Civilian Police (AUCP) – sollte sich auf Verbrechensprävention und -aufklärung konzentrieren. Dies erfordert in Afghanistan zwar auch militärische Elemente bei Ausbildung und Ausrüstung, damit sich die Polizisten gegen Angriffe schützen können. Jedoch sind es vor allem Kenntnisse über zivile Polizeiarbeit, die Vertrauen zwischen Bürgern und Polizisten schaffen. Für die Neu-Justierung der Polizeireform in Afghanistan sind verschiedene Schritte nötig. Zivile Polizeiexperten, nicht Soldaten, sollten die strategische Ausrichtung der Polizeireform dominieren. Ebenso muss der Mangel an zivilen Trainern, Partnern und Mentoren so schnell wie möglich behoben werden. Wichtig ist ebenso, die ANP langfristig zu unterstützen. Für nachhaltige Polizeireform reichen die sonst üblichen Projektzyklen der internationalen Zusammenarbeit von zwei bis drei Jahren meist nicht aus, unter anderem wegen der fehlenden Planungssicherheit für lokale Akteure. Viele weitere Schritte sind nötig, um Polizeiarbeit in Afghanistan zu verbessern: die Reform des Innenministeriums, eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zu anderen Sicherheitsakteuren und eine Verzahnung mit dem Justizsektor. Weiterhin bedarf der schwierige Balanceakt zwischen (militärischem) Selbstschutz und Offenheit der Polizisten zum Bürger einer regionalen Justierung. Dies muss aber durch Ausbildungsinhalte über bürgernahe Polizeiarbeit und Alphabetisierungskampagnen begleitet werden. Dieser Report fordert keine neue Polizeistrategie, sondern eine graduelle Neuausrichtung der Reform der afghanischen Polizei, die den Bedürfnissen der afghanischen Bevölkerung bessere Dienste erweist als die Militarisierung der Polizei.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.