Demokratie, Streitkräfte und militärische Einsätze : Der „zweite Gesellschaftsvertrag“ steht auf dem Spiel

Müller, Harald

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URL https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2011/3195/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Schriftenreihe: HSFK-Report
Bandnummer: 2010, 10
ISBN: 978-3-942532-10-5
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2010
Publikationsdatum: 25.09.2011
Originalveröffentlichung: http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/report1010.pdf (2010)
SWD-Schlagwörter: Demokratie , Militär , Gesellschaftsvertrag
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 89.35 (Demokratie), 89.82 (Militärpersonal)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Dieser Report beschäftigt sich mit den Spannungen, denen sich der „zweite Gesellschaftsvertrag“, d.h. das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Regierung und Streitkräften – zunehmend ausgesetzt sieht – vor dem Hintergrund der Armee im Einsatz. Die Idee des Gesellschaftsvertrages bildet seit John Locke die Grundlage demokratischer Gebilde. Moderne Demokratien gehen einen zweiten, meist ungeschriebenen Gesellschaftsvertrag ein, der die besonderen Beziehungen von Gesellschaft, Regierung und Streitkräften und die daraus erwachsenden wechselseitigen Verpflichtungen regelt: Soldatinnen und Soldaten stellen die Belange der Nation vor die eigenen, ordnen sich der Kontrolle durch die politische Führung unter, verzichten auf wichtige Grundrechte und bringen im Zuge der Erfüllung ihres Dienstes persönliche Opfer bis hin zum eigenen Leben. Im Gegenzug müssen sie von Politik und Gesellschaft erwarten können, fair behandelt, angemessen ausgerüstet und versorgt zu werden. Vor allen Dingen aber dürfen sie erwarten, dass sie nur in solche Einsätze geschickt werden, in denen ihre Aufgabe nach vernünftigem menschlichem Ermessen zu erfüllen ist. Aus dem „zweiten Gesellschaftsvertrag“ geht zwingend hervor, dass Soldatinnen und Soldaten für Demokratien keine Bauern auf dem Schachfeld, sondern Bürger in Uniform sind. Sie haben den Anspruch, nur nach äußerst sorgfältiger und alle Bedenken einbeziehender Abwägung in den Einsatz geschickt zu werden. Die Ansprüche an die Rechtfertigung der Entsendung können gar nicht anders als hoch sein. Der vorliegende Report leistet einen Beitrag zur öffentlichen Debatte über die seit dem Ende des Ost-West-Konflikts diskutierten, aber immer noch nicht ganz verarbeiteten Veränderungen in der Sicherheitslage. In der Sicherheitspolitik hat der militärische Auslandseinsatz mittlerweile seinen festen Platz, ohne dass die Implikationen in vollem Umfang reflektiert wären. Mit der Praxis nicht hinreichend begründeter Entsendeentscheidungen geht die Gefahr einer Entfremdung von Gesellschaft, Politik und Streitkräften einher. Der Kitt, der das Militär an die Gesellschaft bindet, kann nicht nur aus institutionalisierter demokratischer Kontrolle der Streitkräfte bestehen, sondern muss sich auch auf Prozesse innergesellschaftlicher Vertrauensbildung und Partnerschaft erstrecken. Dies umfasst auch eine an dem Schicksal ihrer Soldatinnen und Soldaten interessierte Zivilgesellschaft. Empirisch lässt sich beobachten, dass die Bundeswehreinsätze in den 1990er Jahren im Balkan und ab 2001 in Afghanistan keine „notwendigen Kriege“ der Selbstverteidigung waren, sondern „Kriege freier Wahl“ – Parlament und Regierung hätten sich auch gegen die jeweiligen Einsätze entscheiden können. Umso mehr ist es erforderlich, Entscheidungen möglichst sorgfältig vorzubereiten. Die vom Kabinett beschlossene Wehrstrukturreform weitet die Interventionsfähigkeit der Bundeswehr aus und trägt damit dem Neuen Strategischen Konzept der NATO Rechnung. Es macht die Verwirklichung der von der Allianz vertretenen Werte – auch in Form von „humanitären Interventionen“ – zum gleichberechtigten Ziel neben dem der kollektiven Verteidigung. Allerdings ist damit keine gründliche Prüfung der Sinnhaftigkeit solcher Einsätze auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen einhergegangen. Die Komplexität neuer Missionstypen (Friedenserhaltung, Peacebuilding, humanitäre Interventionen) und die Ausdehnung der Zahl der Einsätze seit dem Ende des Kalten Krieges ziehen veränderte Ansprüche an das Profil der Soldatinnen und Soldaten nach sich. Den Mitgliedern der Streitkräfte werden mittlerweile höchste kognitive, intellektuelle und psychische Fähigkeiten abverlangt; Soldatinnen und Soldaten müssen in der Friedenssicherung ebenso kompetent sein wie im Kampf. Demokratien reagieren auf die veränderten Einsatzprofile mit einer zunehmenden Professionalisierung ihrer Streitkräfte. Dieser Trend bringt neue Herausforderungen für die zivil-militärischen Beziehungen mit sich. Sie sind zu bewältigen, verlangen aber sorgfältige Behandlung etwa in der Praxis der Rekrutierung. Demokratische Entscheidungsträger müssen mit den wachsenden Risiken der neuen Einsatzformen umgehen; einerseits müssen sie „Kriege freier Wahl“ vor ihren Bevölkerungen rechtfertigen, die militärischen Einsätzen nicht grundsätzlich ablehnend, aber mit einer gewissen Skepsis gegenüberstehen und auf eigene Verluste mit noch größerer Skepsis reagieren. Andererseits verlangen sowohl der „zweite Gesellschaftsvertrag“ als auch persönlicher Gewissendruck der Entscheidungsträger/innen nach Bewältigungsstrategien. Die Politik hat darauf zwei Antworten gefunden: zum einen die militärtechnische Risikominderung, zum anderen die psychologische und rhetorische Verdrängung. Beide können nicht überzeugen, da sie das Problem eher verschieben oder verdrängen als lösen. Um der drohenden Entfremdung zwischen Gesellschaft, Politik und Militär vorzubeugen, müssen die Entsendeentscheidungen weitaus überlegter und gründlicher vorbereitet werden. Die militärische Option sollte wirklich die Ultima Ratio sein und nicht bloß rhetorisch als solche dargestellt werden. Es ist ratsam, zu einem Einsatz im Zweifelsfalle auch einmal nein zu sagen – auch wenn es dafür Kritik von den Bündnispartnern gibt.


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