Demokratie im Ausnahmezustand : Israel nach den Wahlen
Baumgart, ClaudiaDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (223 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/325/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Standpunkte : Beiträge zum demokratischen Frieden |
Bandnummer: | 02/2003 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2003 |
Publikationsdatum: | 13.02.2008 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung), 89.79 (Internationale Konflikte: Sonstiges) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Wenn Bürger demokratischer Staaten Krieg ablehnen, zum einen weil die materiellen und menschlichen Kosten dafür zu hoch sind, zum anderen weil moralische Bedenken bestehen: Warum machen israelische Wähler Ariel Sharon zu ihrem Premierminister? Nicht erst seit der Al Aqsa-Intifada ist Sharon für seinen harten Kurs bekannt. Amram Mitzna, sein Gegner in den letzten Wahlen, ist dagegen zu Friedensverhandlungen mit den Palästinensern bereit. Unter welchen Voraussetzungen sind militärische Mittel also in dieser Demokratie mehrheitsfähig? Claudia Baumgart beleuchtet die innenpolitische Situation Israels unter dem Eindruck des Terrors. Im permanenten Ausnahmezustand schwinden moralische Einwände und militärische Aktionen werden zu Maßnahmen der Selbstverteidigung erklärt. Auch institutionelle Hemmnisse, die in einer Demokratie gewaltsame Auseinandersetzungen aufhalten sollen, sind geschwächt. Radikale Parteien verzeichnen Zuläufe und haben auf Grund des Wahlsystems überproportional große Macht. Auch wenn es kein Patentrezept für die Konfliktlösung im Nahen Osten geben kann, regt die Autorin Reformen und Maßnahmen an, die dem Friedensprozess zumindest zu neuem Schwung verhelfen könnten. Zu ihrer Umsetzung ist auch das Engagement internationaler Akteure gefragt. Nur mit ihrer Unterstützung haben gemäßigte Kräfte in Israel eine Chance, sich durchzusetzen.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.