Angst vor Bindung? : Das ambivalente Verhältnis von Demokratien zum Internationalen Strafgerichtshof

Deitelhoff, Nicole

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URL https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/327/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Schriftenreihe: HSFK-Standpunkte : Beiträge zum demokratischen Frieden
Bandnummer: 05,2002
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2002
Publikationsdatum: 13.02.2008
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 89.35 (Demokratie), 86.40 (Internationales Strafrecht, Internationales Strafprozeßrecht)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Die Idee internationaler Tribunale zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gibt es schon lange. Die Prozesse von Nürnberg und Tokio waren historische Vorläufer der späteren Tribunale für die Ahndung von Kriegsverbrechen in Ruanda und Jugoslawien. Während hier Gewaltherrscher angeklagt und verurteilt wurden, kam in anderen Fällen, wie etwa Kambodscha, kein Tribunal zum Einsatz. Nicole Deitelhoff analysiert im vorliegenden HSFK-Standpunkt, weshalb es notwendig ist, eine solche Gerichtsbarkeit "à la carte" zu beenden und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit durch die Einrichtung eines internationalen Strafgerichts auch in die zwischenstaatlichen Beziehungen zu übertragen. Von demokratischen Staaten wäre zu erwarten, dass sie einen solchen Schritt ausnahmslos begrüßen und unterstützen. Schließlich folgen demokratische Systeme dem Primat des Rechts. Tatsächlich existieren jedoch massive Widerstände, vor allem durch die "Superdemokratie" USA, zu deren Selbstbild es nicht passt, möglicherweise Rechenschaft vor einem "Schurkengericht" ablegen zu müssen. Die Angst, Kompetenzen an eine über- bzw. außerstaatliche Instanz abzugeben, spielt mit Ressentiments gegenüber Nicht-Demokratien zusammen. Doch stellen Versuche, einen Sonderstatus einzunehmen, das ganze Unternehmen in Frage, da nur die Schaffung eines für alle gleichermaßen verbindlichen Rechtssystems Chancen für einen dauerhaften Frieden eröffnet.


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