Im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit : staatliche Reaktionen auf den Terrorismus
Meyer, BertholdDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/332/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Standpunkte : Beiträge zum demokratischen Frieden |
Bandnummer: | 01,2002 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2002 |
Publikationsdatum: | 13.02.2008 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.58 (Politische Gewalt), 89.40 (Innere Beziehungen des Staates: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Am 14. Dezember 2001 verabschiedete der Deutsche Bundestag das "Sicherheitspaket II", mit dem ein Ausgreifen des internationalen Terrorismus auf die Bundesrepublik Deutschland unterbunden werden soll. Der vorgesehene Kompetenzzuwachs für die Sicherheitskräfte (Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz) zieht jedoch Einschränkungen bei den Freiheitsrechten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nach sich. Dies betrifft besonders das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz. Der vorliegende HSFK-Standpunkt geht von dem unvermeidlichen Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit in modernen Demokratien aus und betrachtet vor diesem Hintergrund das Zustandekommen des Bundestagsbeschlusses mit einem kleinen Seitenblick auf die amerikanische Anti-Terror-Gesetzgebung. Da mit dem neuen Gesetz das Problem einer angemessenen Terrorismusbekämpfung unter Wahrung größtmöglicher Freiheit der Bürger noch nicht vom Tisch ist, sondern noch weitere Beschlüsse anstehen - wobei es unter anderem um die Frage der Aufnahme "biometrischer Daten" in die Personalausweise und Reisepässe geht - sollte die Gesetzgebung auf das Notwendigste beschränken und alle Gesetze in diesem Bereich nur "auf Zeit" beschlossen werden, um zu verhindern, dass bei der Freiheitsbeschränkung die Ausnahme zur Regel wird.
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