Gewaltmonopol und Fremdherrschaft : Die militärische Intervention und Okkupation im Falle innerstaatlicher Gewalteskalation
Schubert, Jakob vonDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2011/3371/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | FKRE - Forschungsstelle Kriege, Rüstung und Entwicklung |
Schriftenreihe: | Arbeitspapiere // Universität Hamburg, IPW, Forschungsstelle Kriege, Rüstung und Entwicklung |
Bandnummer: | 2007, 1 |
ISBN: | 1432 - 8283 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2007 |
Publikationsdatum: | 24.10.2011 |
Originalveröffentlichung: | http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/publ/AP2007-1.pdf (2007) |
SWD-Schlagwörter: | Gewaltmonopol , Fremdherrschaft , Militärische Intervention , Innerstaatlicher Konflikt |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.40 (Innere Beziehungen des Staates: Allgemeines), 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Die militärische Intervention und Okkupation durch Drittstaaten stellen die äußersten und umstrittensten Mittel zur Befriedigung innerstaatlicher Gewaltkonflikte dar. Die vorliegende Arbeit erörtert die normativen Grundsätze, die sich aus dem Anspruch einer Stabilisierung und Befriedung der Verhältnisse vor Ort ergeben. Dazu wird untersucht, wann militärische Fremdherrschaft überhaupt ein adäquates Mittel zur Eindämmung von Gewalt darstellen kann: nämlich nur dann, wenn um politische Herrschaft auf einem Gebiet gekämpft wird. Zur näheren Bestimmung eines solchen Falls wird hier der Begriff des Aufstandes entwickelt. Der Aufstand als ein gewaltsam um territoriale Herrschaft kämpfender, politischer Verband wird als der Auftakt zum Staatszerfall verstanden, da sein System von Gewaltkontrolle in direkter Konkurrenz zum Staat steht. Jede Interventionsmacht, die in Gewalthandlungen interveniert, die von staatlicher und/oder nichtsstaatlicher Seite im Zusammenhang mit einem solchen Aufstand ausgehen, muss sich der spezifischen Problematik einer Fremdherrschaft über einen von Aufständen betroffenen Staat bewusst sein.
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