Investitionsschutz durch internationale Schiedsgerichte
Braun, Tillmann RudolfDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (1.066 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2013/4130/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | SFB 597 Staatlichkeit im Wandel |
Schriftenreihe: | TranState working papers |
Bandnummer: | 89 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2009 |
Publikationsdatum: | 09.01.2013 |
Originalveröffentlichung: | http://www.sfb597.uni-bremen.de/pages/download.php?ID=104&SPRACHE=DE&TABLE=AP&TYPE=PDF (2009) |
SWD-Schlagwörter: | Investitionsschutz , Völkerrecht , Internationale Gerichtsbarkeit |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 86.95 (Internationale Gerichtsbarkeit), 86.84 (Völkerrecht: Allgemeines), 83.52 (Finanzwissenschaft) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Dieses Papier setzt sich mit den wesentlichen Prägungen der Globalisierung auf die Entwicklung des Internationalen Investitionsrechts auseinander; es fragt, inwiefern der grenzüberschreitende Investitionsschutz durch internationale Schiedsgerichte die Rolle des Staates bei der Bereitstellung des öffentlichen Gutes ‚Rechtssicherheit‘ verändert hat und verdichtet die Schlussfolgerungen in 4 Thesen. Erstens läßt sich die Verbreitung der bilateralen Investitionsschutzverträge als Ausdruck des umfassenderen Trends begreifen, Verträge als grundlegendes völkerrechtliches ‚Gesetzgebungsinstrument’ zu nutzen („treatification“) und als einen weiteren Ausdruck der zunehmenden Verrechtlichung internationaler Beziehungen in der Globalisierung sehen. Indem moderne Investitionsschutzverträge Investoren materielle Rechte und komplementär formelle Durchsetzungsverfahren gewähren, tragen diese zweitens zu einer wesentlichen Veränderung im Völkerrecht bei: Dem Individuum bzw. der juristischen Person des Privatrechts werden durch völkerrechtlichen Vertrag unmittelbar Rechte zugewiesen und es wird damit zum partiellen Völkerrechtssubjekt aufgewertet. Drittens hat im Internationalen Investitionsrecht die Globalisierung die Rolle des Staates als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit verändert: Staaten setzen bei grenzüberschreitenden Investitionsstreitigkeiten Recht und Ordnung nicht mehr alleine durch, sie gewährleisten und garantieren jedoch die Herstellung des Rechtsfriedens durch die Vereinbarung von Investor-Staat-Schiedsverfahren. Viertens schließlich kann das moderne internationale Investitionsrecht in einem übergreifenden Sinn als eine Art ‚Rückkehr’ - oder anders gewendet - als Aufbruch zu einem umfassenderen und breiteren Verständnis des Völkerrechts begriffen werden.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.
Zugriffsstatistik
(Anzahl Downloads)
