Vom Nationalstaat zum Mitgliedstaat und wieder zurück? : Modifikationen "offener Staatlichkeit" durch das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Franzius, ClaudioDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2013/4170/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | SFB 597 Staatlichkeit im Wandel |
Schriftenreihe: | TranState working papers |
Bandnummer: | 124 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2010 |
Publikationsdatum: | 18.01.2013 |
Originalveröffentlichung: | http://www.sfb597.uni-bremen.de/pages/download.php?ID=165&SPRACHE=DE&TABLE=AP&TYPE=PDF (2010) |
SWD-Schlagwörter: | Europäische Union , Staatsrecht , Nationalstaat , Mitgliedstaaten , Deutschland <Bundesverfassungsgericht> , Gerichtsentscheidung |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.73 (Europapolitik, Europäische Union), 89.31 (Staatslehre) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Europäisierungsprozesse werden vielfach als Bedrohung wahrgenommen. Weil das spezifisch „europäische“ am Transformationsprozess von Staatlichkeit nicht so richtig zu fassen ist, bleibt als Ausweg nur die Argumentation mit dem Staat. So auch im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich wie ein Lehrbuch zur allgemeinen Staatslehre liest. Zwar wird der Staat des Grundgesetzes erstmals ausdrücklich als europarechtsfreundlich ausgewiesen. Doch das Gericht öffnet den Staat nicht nur gegenüber den europäischen Herausforderungen und begreift ihn als Mitgliedstaat, sondern zieht der Preisgabe von Souveränität auch Grenzen und versteht ihn als Nationalstaat. Dagegen, dass Integration demokratisch verantwortet werden muss, lässt sich wenig sagen. Ob sich aber mit der neuen Identitätskontrolle unter der im Urteil überstrapazierten „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Europarecht einstellen wird, bleibt abzuwarten. Der Staat geht nicht in Europa auf, das ist die Botschaft des Gerichts. In der partikularistischen Perspektive scheint sich der zweite Senat vom Leitbild offener Staatlichkeit zu verabschieden. Dann sollte aber auch darauf verzichtet werden, Europa einfach vom Staat aus denken.
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