Finanzpolitik in Berlin zwischen Eigenanstrengungen und Haushaltsnotlagenhilfe

Seitz, Helmut

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URL https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2012/4226/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: Hertie School of Governance
Schriftenreihe: Working papers // Hertie School of Governance
Bandnummer: 4
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2006
Publikationsdatum: 20.11.2012
Originalveröffentlichung: http://www.hertie-school.org/fileadmin/images/Downloads/working_papers/4.pdf (2006)
SWD-Schlagwörter: Berlin , Öffentlicher Haushalt , Finanzpolitik , Notlage , Nachhaltigkeit
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 83.50 (Geld, Inflation, Kapitalmarkt), 83.52 (Finanzwissenschaft), 89.31 (Staatslehre)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Der vorliegende Beitrag untersucht vor dem Hintergrund des anstehenden Haushaltsnotlagenverfahrens des Landes Berlin die Frage, ob sich Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befindet. Hierzu wird zunächst die Entwicklung der Berliner Finanzlage seit der Wende ausführlich untersucht, wobei ein zentrales Augenmerk der Frage gilt, ob und in welchem Umfang das Land Berlin Eigenanstrengungen zur Bewältigung seine Haushaltsnotlage erbracht hat. Diesbezüglich zeigen unsere Berechnungen, dass Berlin insbesondere in der jüngsten Vergangenheit - ausgehend allerdings von einem deutlich überhöhten Ausgabenniveau - erhebliche Eigensanierungsleistungen bislang erbracht hat. In einem weiteren Schritt wird basierend auf Nachhaltigkeitsmodellen die Frage untersucht, ob Berlin in der Lage ist aus eigener Kraft eine nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben, ohne Gefahr zu laufen seinen Aufgabenverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Letzteres wird gemessen an einer Primärausgabenuntergrenze, d.h. an einem Pro-Kopf-Primärausgabenniveau des Landes Berlin im Vergleich zum Durchschnitt der alten Länder. Als Nachhaltigkeitsziel wird eine Stabilisierung der Schuldenquote auf dem Niveau des Jahres 2004 vorgegeben. Die Untersuchungen zeigen, dass Berlin ohne fremde Hilfe eine solche Nachhaltigkeitspolitik nicht betreiben kann und daher - allerdings unter erheblichen weiteren Eigenanstrengungen - auf Hilfe durch die Solidargemeinschaft angewiesen ist. Ergänzend nimmt der Beitrag ausführlich zum Problem der Haushaltsnotlagenprävention Stellung. Angemahnt wird, die vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1992 eingeforderte Regelungen zur Verhinderung von Haushaltsnotlagen umzusetzen.


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