Umfang und Reichweite sicherheitspolitischer Reformen in Marokko
Mattes, HanspeterDownload:
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2015/5701/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | GIGA - German Institute of Global and Area Studies |
Schriftenreihe: | GIGA Working Papers |
Bandnummer: | 248 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2014 |
Publikationsdatum: | 31.03.2015 |
Originalveröffentlichung: | http://www.giga-hamburg.de/de/system/files/publications/wp248_mattes.pdf (2014) |
SWD-Schlagwörter: | Marokko , Innere Sicherheit , Reformen |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.40 (Innere Beziehungen des Staates: Allgemeines), 89.53 (Politische Kultur), 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Am 27. Juli 1999 verstarb König Hassan II. von Marokko nach 38 Jahren Regentschaft. Drei Tage später erfolgte die Inthronisierung des 36‐jährigen Kronprinzen als König Mohammed VI. In seiner ersten Thronrede am 30. Juli 1999 kündigte der neue König politische Reformen an. Der Ankündigung folgten verschiedene Maßnahmen, die nach Beginn der Protestbewegungen des sogenannten „Arabischen Frühlings“ Anfang 2011 ausgeweitet und beschleunigt wurden. Ein konkretes Ergebnis der Proteste, die in Marokko hauptsächlich von der Bewegung des 20. Februar getragen wurden, war die Überarbeitung der Verfassung, die im Juli 2011 per Referendum angenommen wurde. Diese Verfassungsmodifikation brachte weitere Verbesserungen in den Bereichen Menschenrechte und Justiz und eröffnete neue Möglichkeiten für eine allmähliche Stärkung des Parlaments. Die politischen Reformen werden seit 1999 von Reformen im Sicherheitsbereich flankiert, deren Zielrichtung jedoch primär die Effizienzsteigerung der königlichen Streitkräfte, der Polizei, der Gendarmerie und des Nachrichtendienstes bei der Stärkung der Landesverteidigung und der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität ist. Eine Neuregelung der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht des Sicherheitsbereiches zugunsten von Regierung und Parlament ist in der aktuellen politischen Umbauphase Marokkos und vor dem Hintergrund der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Herausforderungen in der Maghrebregion durch islamistische terroristische Gruppen (noch) nicht intendiert und folglich auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
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