Kultur und Krieg
Fuchs, AlbertDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (451 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/642/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | IFGK - Institut für Friedensarbeit und gewaltfreie Konfliktaustragung |
Schriftenreihe: | IFGK-Arbeitspapier |
Bandnummer: | 19 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2003 |
Publikationsdatum: | 20.08.2008 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.52 (Politische Psychologie, Politische Soziologie), 89.53 (Politische Kultur), 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Zunächst erläutert Albert Fuchs die zentralen Begriffe Kultur und Krieg und differenziert und präzisiert die Leitfrage nach kulturspezifischen Determinanten kriegerischer Gewalt. Dann referiert und kommentiert er Analysen und Befunde, die den Einfluss des weltanschaulich-religiösen Hintergrunds, politisch-sozialer Strukturen und ökonomisch-technologischer Bedingungen auf die Kriegsanfälligkeit menschlicher Gesellschaften hervorheben. Schließlich werden einige von den skizzierten Ansätzen weitgehend vernachlässigte Fragen zur „Schnittstelle” Mensch herausgearbeitet. Der Beitrag schließt mit einem eher skeptischen Ausblick auf die Chancen, die kriegerische Austragung zwischengesellschaftlicher Konflikte zu überwinden. Den Schlüssel dazu sieht der Autor in der bewussten und programmatischen Entfaltung des Potenzials zur Perspektivenübernahme (Empathie) auf allen Ebenen sozialer Konflikte.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.