Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Agenda - Bilanz des EU-Frühjahrsgipfels am 13./14. März 2008
Seeger, Sarah ; Chardon, MatthiasDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (102 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/789/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | CAP - Centrum für angewandte Politikforschung |
Schriftenreihe: | CAP Aktuell |
Bandnummer: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2008 |
Publikationsdatum: | 10.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.73 (Europapolitik, Europäische Union) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Am 1. Januar 2008 übernahm Slowenien als erster neuer EU-Mitgliedstaat die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Am 13./14. März 2008 musste das Land nun erstmals seine Fähigkeiten als Vorsitzender des Gipfeltreffens der EU-Staats- und Regierungschefs unter Beweis stellen. Spektakuläre Initiativen waren aus Ljubljana jedoch nicht unbedingt zu erwarten, das Land konzentriert sich seit der Übernahme des EU-Vorsitzes vielmehr eher darauf, die laufende Agenda der Union möglichst reibungslos abzuarbeiten. Auch aus einem anderen Grund sollten politisch heikle Vorstöße oder öffentlich ausgetragene Kontroversen möglichst vermieden werden: Seit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon am 13. Dezember 2007 verfolgt die EU einen auffallend ruhigen und ergebnisorientierten Kurs, um den laufenden Ratifikationsprozess zum neuen Vertragswerk und insbesondere das im Juni dazu anstehende Referendum in Irland möglichst nicht zu stören. Die Ergebnisse des EU-Frühjahrsgipfels umfassen folgende Punkte: * Festlegung des neuen Programmzyklus der Lissabon-Strategie 2008-2010; * Klimawandel und Energie; * Stabilität der Finanzmärkte sowie * die "Union für den Mittelmeerraum".
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.
Zugriffsstatistik
(Anzahl Downloads)
