Strategien gegen Rechtsextremismus in Deutschland - Analyse der Gesetzgebung und Umsetzung des Rechts

Schellenberg, Britta

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URL https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/790/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: CAP - Centrum für angewandte Politikforschung
Schriftenreihe: CAP Analyse
Bandnummer: 2
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2008
Publikationsdatum: 10.03.2009
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 89.21 (Faschismus)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Deutsches Recht richtet sich gegen alle Akteure und Bestrebungen, die verfassungsfeindlich sind und die eine Verwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweisen. Trotz harscher Gesetzgebung gegen – so definierte – rechtsextreme Akteure kann von einer erfolgreichen Bekämpfung der rechtsextreme Szene und ihrer Aktivitäten keineswegs die Rede sein. Im Gegenteil: Die Anzahl rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gewalttaten ist kontinuierlich hoch (und steigt weiter). Und die Repression hat zu einer Veränderung der Struktur des Rechtsextremismus geführt, wodurch das repressive Instrumentarium zunehmend weniger greift. Allerdings ist auch die Inkonsistenz des rechtlichen Vorgehens gegen Rechtsextremismus beim Umgang mit der NPD problematisch. Die verfassungsfeindliche Partei bleibt – trotz des bundesrepublikanischen Grundsatzes der „wehrhaften Demokratie“ – aktiv. Dadurch gewinnt sie bei den Bürgern an Legitimität. Eine Gesetzgebung, die sich nicht nur gegen rechtsextreme Akteure und Aktivitäten, sondern gegen die Ideologie des Rechtsextremismus wendet, fehlt in Deutschland weitgehend. Ein wichtiger Schritt war die Einführung des neuen Staatsangehörigkeitrechts (– einem rein ethnischem Konzept von Staatsangehörigkeit wurde widersprochen). Auf eine gegen Diskriminierung und Rassismus gerichtete Strafverfolgung wurde in Deutschland – anders als etwa in Frankreich und Großbritannien – traditionell wenig Gewicht gelegt. Eine entsprechende Perspektive ist aber unabdingbar bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus, dessen ideologischer Kernpunkt die Abwertung von ‚Anderem’ (insbesondere: Rassismus) darstellt. Der Diskriminierungsschutz und die Stärkung der Opfer gewinnt hierzulande aufgrund von europäischen und internationalen Initiativen allerdings an Bedeutung – ein Beispiel ist die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz infolge von EU-Richtlinien. Aktuelle Gesetzesinitiativen gegen Rechtsextremismus sind weiterhin stark an der traditionellen deutschen Sichtweise des Problems orientiert (NPD-Verbotsdebatte, Entzug staatlicher Unterstützung bei Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen). Die Initiative ‚Strafverschärfung bei menschenfeindlicher Motivation’ integriert die deutschen und europäischen Vorstöße. Die Effektivität der Umsetzung der Gesetzgebung wird durch Fehlverhalten der Polizei, das über Einzelfälle hinausgeht, negativ beeinträchtigt. Wenngleich die Polizei mit zunehmendem Ernst den Rechtsextremismus bekämpft und heute auch stärker bemüht ist, rassistischen Vorfällen in den eigenen Reihen entgegenzusteuern, bestehen in einigen Polizeien und Bundesländern weiterhin deutliche Probleme. Für eine adäquate Umsetzung der Gesetzgebung gibt es bei Polizei, Justiz und Strafvollzug bereits bewährte Initiativen, die Rechtsextremismus entgegentreten. Ihre breite und nachhaltige Umsetzung steht allerdings noch aus.


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