1968 – die unverstandene Weichenstellung
Bollinger, StefanDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (640 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/807/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Texte // Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Bandnummer: | 44 |
ISBN: | 978-3-320-02138-2 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2008 |
Publikationsdatum: | 15.08.2008 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.29 (Politische Richtungen: Sonstiges), 89.62 (Politische Bewegungen) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Das Jahr ‘68 ist zwar von Deutungen und Deutern okkupiert, das Phänomen 1968 sei jedoch erledigt, die Akteure erwachsen und geläutert. Bestenfalls tauge das Jahr ‘68 zur Erinnerung und eigentlich zur Abschreckung, wohin auch im Westen Utopien führen können – zu Gewalt und Terror. Im Osten kannte man es seit 1917 ja sowieso nicht anders. Also gilt es, die Erinnerung an dieses Jahr und seine Nah- wie Fernwirkungen zu historisieren, vielleicht zu verklären oder zu dämonisieren. Oder kann dieses Jahr für emanzipatorische Ansätze neu begutachtet werden? Muß genauer nach Ursachen und Wirkungen gefragt werden, und könnte sich herausstellen, dass die kulturellen Brüche, die Entkrampfung der westlichen Gesellschaften und die Entsozialisierung der Linken und des Ostens nur die Oberfläche tiefergehender Prozesse abgaben, die ganz andere, zunächst neoliberale Antworten fanden und ihre emanzipatorische, sozialistische Antwort bislang noch nicht gefunden haben?
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.
Zugriffsstatistik
(Anzahl Downloads)
