„Kriegsverrat“ – ein letztes Tabu des Umgangs mit dem Nationalsozialismus?
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URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/884/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Standpunkte |
Bandnummer: | 2008,06 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2008 |
Publikationsdatum: | 16.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.61 (Politische Parteien), 89.21 (Faschismus), 89.55 (Politische Entscheidung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Die Linksfraktion im Bundestag hat Ende 2006 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG)“ eingebracht. Was verbirgt sich dahinter? In dem Antrag, der mit dem bekannten Wehrmachtsdeserteur und Vorsitzenden der Vereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz e.V. Ludwig Baumann erarbeitet wurde, geht es um die Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter. Dahinter verbergen sich Menschen, zumeist einfache Soldaten, die beispielsweise zu den Alliierten überliefen, die Flugblätter innerhalb der Wehrmacht verteilten und zur Beendigung des Krieges aufriefen, die sich für Kriegsgefangene einsetzten, Mitglieder der Widerstandsgruppe Rote Kapelle waren oder die versuchten, Juden zu retten.2 Diese Verurteilten wurden bis heute nicht rehabilitiert – auch nicht im Zuge der bitter erkämpften Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure im Jahre 2002.
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