Neues zum Antisemitismus – Zustände in Deutschland
Zilkenat, ReinerDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (285 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/908/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Standpunkte |
Bandnummer: | 2007,01 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2007 |
Publikationsdatum: | 17.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.30 (Politische Systeme: Allgemeines), 89.22 (Nationalismus), 71.62 (Ethnische Beziehungen) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Im April 2004 veranstaltete die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Auswärtigen Amt in Berlin eine Konferenz zum gegenwärtigen Antisemitismus. Dabei ging es neben seinen Ursachen, Erscheinungsformen und Wirkungsbedingungen vor allem um die Beantwortung der Frage, was zu seiner Bekämpfung sowohl von den politisch Verantwortlichen als auch von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen bereits getan wird sowie zukünftig unternommen werden sollte. Welche Erfahrungen sind in den mittlerweile drei Jahren, die seit dieser Konferenz vergangen sind, in der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus in Deutschland gesammelt worden? Welche Projekte wurden auf den Weg gebracht? Existieren inzwischen neuartige Erscheinungsformen des Antisemitismus, die zugleich neuartige Methoden seiner Bekämpfung bedürfen? Diese Fragestellungen standen im Mittelpunkt einer Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 11. Januar 2007 »Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus in Deutschland – Eine Zwischenbilanz«, die Ergebnisse und Probleme des Kampfes gegen den Antisemitismus in Deutschland seit der Berliner OSZE-Konferenz erörtern sollte.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.