Ende oder Neuordnung der konventionellen Rüstungskontrolle?
Schmidt, Hans-JoachimDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (1.972 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/929/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2008,03 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2008 |
Publikationsdatum: | 15.10.2008 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung), 89.87 (Waffen, Kampfmittel) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) gilt als Eckstein der europäischen Sicherheit. Deshalb wirkte es wie ein Paukenschlag, als der frühere russische Präsident Putin diesen Vertrag am 12. Dezember 2007 suspendierte. Wie hatte es soweit kommen können? Hans-Joachim Schmidt zeigt die Entwicklungen auf, die Moskau zunehmend provozierten: die fortgesetzte Erweiterung der NATO, die geplanten strategischen Raketenabwehrsysteme in Polen und Tschechien, die avisierte Vorverlegung amerikanischer Truppen nach Bulgarien und Rumänien, die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo und das fehlende Engagement des westlichen Bündnisses bei der Ratifizierung des adaptierten KSE-Vertrags (AKSE). Positiv ist, dass die Suspendierung in die festgefahrenen Positionen der Bündnisstaaten Bewegung gebracht hat. Immer mehr europäische Länder fordern ein ernsthaftes Kompromissangebot der USA an Russland. Schon allein wegen wirtschafts- und energiepolitischer Interessen ist eine neue Konfrontation unerwünscht. Es zeigt sich allerdings auch, dass das Vertrauen in die Wichtigkeit sicherheitspolitischer Kooperation mittlerweile auf beiden Seiten Risse bekommt, und die Anerkennung von Rüstungskontrolle als stabilisierendes Instrument nicht mehr selbstverständlich ist. Der Autor beschreibt Hintergründe und Entstehungsgeschichte dieser beunruhigenden Entwicklungen und gibt konkrete Empfehlungen für eine Neukonzeptionierung der konventionellen Rüstungskontrolle.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.