Bildungsgerechtigkeit durch Bildungsstandards?
Feltes, TorstenDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (78 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/944/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Standpunkte |
Bandnummer: | 2005,16 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 17.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.50 (Politische Prozesse: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Seit Juli 2005 liegen die ersten allgemeinen Ergebnisse des PISA 2003 ergänzenden Vergleichs der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vor (PISA-E). Die Veröffentlichung der detaillierten Ergebnisse wurde aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der »politischen Bedeutung« des Vergleichs auf November 2005 verschoben. Doch auch die bereits veröffentlichten Resultate belegen, dass sich die Leistungen deutscher Schüler nicht wesentlich verbessert haben. Das Fazit für Deutschland: ein nur dürftiger Platz im Mittelfeld der OECD-Staaten. Ein »Qualitätsschub« ist also nicht festzustellen. Diese Einschätzung wird jedoch nicht von allen geteilt. Für manche Bildungspolitiker zeichnet sich bereits jetzt ein allgemein erhöhtes Bildungsniveau deutscher Schüler ab. Zukünftig soll die Einführung nationaler Bildungsstandards dafür den entscheidenden Beitrag leisten. August 2005 Eine ausführliche Darstellung dieser Thematik erscheint in Buchform Ende August / Anfang September 2005 unter dem Titel »Nationale Bildungsstandards. Von der Bildungs- zur Leistungspolitik« im Hamburger VSA-Verlag (ISBN 3-89965-151-0).
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.
Zugriffsstatistik
(Anzahl Downloads)
