Die erste Kanzlerkandidatin. Befunde und Thesen zum Thema Frauen und Politik.
Wittich, EvelinDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (88 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/954/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Standpunkte |
Bandnummer: | 2005,07 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 18.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.61 (Politische Parteien), 71.31 (Geschlechter und ihr Verhalten) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Am 30. Mai 2005 verkündeten CDU und CSU ihre Entscheidung in der so genannten K-Frage. Einstimmig einigte »man« sich auf Angela Merkel. Nun gibt es allerorten Diskussionen, die bei der Wahl auf einen männlichen Kandidaten sicher anders ausgefallen wären. Eine Blitzumfrage des Frühstücksfernsehens ergab ein zwar nicht repräsentatives, aber interessantes Bild: Frauen begrüßten die Kandidatur, jüngeren Menschen war die Wahl eher gleichgültig und ältere Herren fanden es gar nicht gut, womöglich von einer Kanzlerin regiert zu werden. Neues Deutschland kommentierte: »Angela Merkel hat viel auf sich genommen an Spott, Hohn, Niedertracht und Intrigen – und in gleicher Weise gegen all das agiert. Nur deshalb konnte sie sich durchsetzen. Denn dass Frauen per se eine andere, womöglich gar menschlichere Politik machen, weil sie eine andere Form des Umgangs pflegen, sensibler sind oder nicht so beratungsresistent wie ihre männlichen Kollegen – diesen Beweis blieb die Frau mit der DDR-Vergangenheit bislang fast durchgängig schuldig. ... Es gibt keine Quote in der Union. Die Frau war vielfach einfach der bessere Mann – ganz so wie andere Geschlechtsgenossinnen, die sich zu behaupten wussten: Siehe Margret Thatcher oder Birgit Breuel. Und die Konzepte der Union werden nicht besser, nur weil sie ein weiblicher Mund vielleicht fortan verkündet.« Ist also die Kanzlerkandidatur von Angela Merkel eine Fehlanzeige in Sachen gerechterer Geschlechterverhältnisse?
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.