Eine große rot-grüne Gerechtigkeitslücke : Die Steuerpolitik der Bundesregierung ist sozial- und konjunkturpolitisch verfehlt
Eißel, DieterDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (719 KB)
URL | https://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/960/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Standpunkte |
Bandnummer: | 2005,01 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 18.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.39 (Politische Systeme: Sonstiges), 89.50 (Politische Prozesse: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Weder eine angebliche Standortgefährdung Deutschlands durch zu hohe Steuern- und Lohnkosten, noch konjunkturpolitische Gründe erzwingen derartige Steuergeschenke an die Wohlhabenden und Unternehmen, wie sie unter der rot-grünen Regierung in Fortsetzung der Umverteilungspolitik in der Amtszeit von Helmut Kohl praktiziert werden. Im Gegenteil: der Steuersenkungswettlauf hat die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen empfindlich geschwächt, ohne dass durch diesen Rückzug des Staates ein wirtschaftlicher Aufschwung zustande gekommen ist. Die Wachstumsraten verharren auf einem niedrigen Niveau und die Arbeitslosigkeit steigt weiter. Die Hintergründe der Finanz- und Sozialstaatskrise sind nicht in zu hohen Steuer- und Lohnkosten zu suchen, sondern haben mit den hohen Folgekosten der Arbeitslosigkeit, der Wiedervereinigung und der Vorherrschaft einer neoliberalen bzw. marktradikalen Politik zu tun. Weil die Politik die wachsenden fiskalischen Folgekosten der Massenarbeitslosigkeit und der Wiedervereinigung nicht durch eine Verbreiterung der Sozialversicherungspflicht (etwa im Sinne einer Bürgerversicherung) und auch nicht durch eine angemessene Vermögensabgabe oder Steuer finanziert hat, sondern zunächst einen Ausweg in der Kreditfinanzierung suchte, entstanden akute Finanzprobleme. Welche Rolle spielten diese drei Krisenfaktoren?
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.
Zugriffsstatistik
(Anzahl Downloads)
