Soziale Sicherung im Lebenslauf : finanzielle Aspekte in längerfristiger Perspektive am Beispiel der Alterssicherung in Deutschland
Schmähl, WinfriedDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (227 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/114/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | ZeS - Zentrum für Sozialpolitik |
Schriftenreihe: | ZeS-Arbeitspapier // Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen |
Bandnummer: | 2007,09 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2007 |
Publikationsdatum: | 30.11.2007 |
SWD-Schlagwörter: | Altersversorgung |
DDC-Sachgruppe: | Sozialwissenschaften, Soziologie |
BK - Basisklassifikation: | 71.36 (Alterssoziologie) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Zunehmende Risiken im Lebenslauf und die Forderung nach vermehrter individueller Flexibilität stellen eine Herausforderung für die adäquate Gestaltung sozialer Sicherung dar, z. B. für die Alterssicherung. In diesem Beitrag wird dargestellt, wie „soziale Risiken“ in öffentlichen und (subventionierten) privaten Alterssicherungssystemen (einschließlich betrieblicher Einrichtungen) berücksichtigt werden. Dies erfolgt am Beispiel der Situation in Deutschland. Ein solcher Vergleich unterschiedlicher Sicherungssysteme wird um so wichtiger, da in vielen Ländern die Rolle des Staates als „Produzent“ sozialer Leistungen reduziert wird. Ausgehend von Zielen und Konzeptionen zur Gestaltung sozialer Sicherung im Alter stehen im Zentrum dieses Beitrags Auswirkungen verschiedener Typen öffentlicher und privater Alterssicherungssysteme auf die Einkommenslage im Alter bei Eintritt bestimmter sozialer Risiken, wie Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege von Kindern. Dabei wird der Einsatz unterschiedlicher Instrumente – unter ihnen der von Zeitkonten – betrachtet. Schließlich wird die Verlagerung von Risiken und Verantwortung im Falle zumindest partieller Privatisierung sozialer Sicherung diskutiert – Verlagerungen vom Staat auf private Haushalte, von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer. Für den Fall, dass private Sicherungssysteme obligatorisch werden, ist zu erwarten, dass sie mit zu einem Instrument der staatlichen Sozialpolitik werden und manche der sozialen Risiken zu berücksichtigen haben, wie dies bislang in staatlichen Systemen erfolgte.
Kurzfassung auf Englisch:
Growing insecurity over the life course and an increasing demand for more individual flexibility are a challenge for adequate social security, for example in old age. This paper outlines how ‘social risks’ are taken into account in public as well as (subsidised) private pension schemes (including occupational schemes), such as those in Germany. This becomes more important because in many countries the role of the state as provider of social security benefits is being scaled down. Starting from objectives and concepts for designing social security for old age, the major focus of the paper is the effects of different types of public as well as private pension schemes on income in old age in relation to different social risks, such as loss of income in case of unemployment, illness, caring for children and by using different instruments (among other things, time saving accounts). Finally, the shift of risks and responsibility in the (at least partial) privatisation of social security – from state to private households, from employers to employees – is discussed. If private schemes become mandatory, they may become an instrument of (public) social policy and have to cover some of the social risks that public schemes have in the past.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.