Wie Europa dem Rüstungsexport Schranken setzt : von der Zusammenarbeit europäischer Regierungen zum europäischen Regieren

Dembinski, Matthias ; Schumacher, Barbara

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URL http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/167/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Schriftenreihe: HSFK-Report
Bandnummer: 2005,09
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2005
Publikationsdatum: 13.12.2007
SWD-Schlagwörter: Europäische Union , Rüstungspolitik , Rüstungsexport , China , Europa , Rüstungsbegrenzung
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 89.73 (Europapolitik, Europäische Union), 89.77 (Rüstungspolitik)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Die aktuelle Diskussion um die Aufhebung der EU-Rüstungssanktionen gegenüber China wirft ein Schlaglicht auf die umfassendere Frage nach den Konsequenzen der Europäisierung von Rüstungs- und Rüstungsexportpolitik. Aus der Sicht gängiger theoretischer Modelle, die die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU als ein allein von Staaten gebildetes Handlungssystem begreifen, steht wenig Gutes zu erwarten. Aus dieser Sicht erlaubt die Konstellation der Interessen zwar einen Abbau der nationalen Regelsysteme, die dem EU-weiten Handel mit Rüstungsgütern entgegen stehen. Versuche einer Re-Regulierung auf europäischer Ebene würden dagegen an der doppelten Hürde von Interessendifferenzen und Konsenszwängen scheitern. Gleichzeitig stehe zu befürchten, dass mit der Verlagerung der Kompetenzen auf die europäische Ebene die Exekutiven gestärkt und die Mitsprachemöglichkeiten der Legislativen und Gesellschaften – traditionell wichtige Fürsprecher einer Begrenzung von Rüstungsexporten – eingeschränkt werden. Droht also kurzum mit der Liberalisierung des europäischen Rüstungsmarkts auch eine Entfesselung der europäischen Rüstungsexporte? Ein erster Blick auf die Entwicklungen der 1990er Jahre scheint diese pessimistische Erwartung zu bestätigten. Die Öffnung der Rüstungsmärkte schreitet voran. In diesem Prozess geraten die nationalen Kontrollsysteme in den EU-Ländern unter Druck, die hohe Hürden für den Export von Rüstungsgütern setzen. Und die Regeln des 1998 in Kraft getretenen EU-Kodex für Rüstungsexporte reichten kaum über das Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners der Interessen hinaus. Er sieht zwar Kriterien für den Export von Rüstungsgütern vor, stellt die Entscheidung über die Anwendung dieser Kriterien aber ins Ermessen der Staaten und beschränkt Informationspflichten und damit die Transparenz des ganzen Verfahrens auf ein Minimum. Ein zweiter Blick zeigt aber, dass dieser Kodex nach 1998 eine ungeahnte Dynamik entfaltete. Seine Bestimmungen wurden auf weitere Tatbestände wie die Vermittlung von Rüstungsgütern ausgeweitet. Zentrale Begriffe und Regeln wurden präzisiert. Weitere Staaten verpflichteten sich zur Übernahme seiner Regeln. Vor allem erhöhte sich die Transparenz. Die EU-Staaten informieren sich gegenseitig sehr viel eingehender über ihre Rüstungsexporte als dies ursprünglich geplant war; und sie legen ihr Verhalten gegenüber den Parlamenten und der Öffentlichkeit sowohl auf europäischer wie nationaler Ebene in einem seit 1990 ständig zunehmendem Maße offen, obwohl eine öffentliche Informationspflicht ursprünglich überhaupt nicht vorgesehen war. Dadurch werden Regierungen unerwartet sowohl untereinander wie auch gegenüber einer informierten europäischen und nationalen Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig, und der Druck steigt, den Kodex ernst zu nehmen und das nationale Verhalten an seine Bestimmungen anzupassen. Diese Dynamik ist mit der Konstellation nationalstaatlicher Interessen nicht zu erklären. Sie wird verständlich, wenn man die EU als Regierungssystem begreift, das sich durch eine enge Einbettung der intergouvernementalen Kooperation in Netzwerke gesellschaftlicher und parlamentarischer Akteure auszeichnet. II Am Beispiel des mit Abstand größten europäischen Rüstungsexporteurs Frankreich wird gezeigt, wie die nationale Politik auf den von der europäischen Ebene ausgehenden Anpassungsdruck reagiert. Zwar lassen die vorliegenden Daten noch keine verlässlichen Rückschlüsse darüber zu, ob der Kodex bereits einen mäßigenden Einfluss auf die französischen Rüstungsexporte ausübt. Es lässt sich aber zeigen, dass das französische Exportkontrollsystem reformiert wurde. Obwohl dabei zunächst nur eine Rationalisierung der Entscheidungsprozesse mit dem Ziel im Vordergrund stand, offensichtliche Fehlentscheidungen wie die Waffenlieferungen an den Irak bis kurz vor Beginn des Golf-Kriegs 1991 künftig zu vermeiden, stärkten die Reformen gleichzeitig auch die Informations- und Mitsprachemöglichkeiten der Nationalversammlung und der französischen Zivilgesellschaft. Der EU-Kodex hat also durchaus das Potenzial, europäische Rüstungsexporte begrenzen zu können. Daraus ergibt sich als Schlussfolgerung für die aktuelle Diskussion, dass eine Aufhebung des Embargos gegenüber China insofern vertretbar wäre, als der EU-Kodex Rüstungsexporte wahrscheinlich mindestens ebenso wirksam begrenzen würde wie die gegenwärtigen Sanktionen. Zudem würde er von der chinesischen Regierung als weniger diskriminierend empfunden. Dennoch würde die Aufhebung der Sanktionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal senden. Die EU sollte auf vorherige menschenrechtliche Reformen dringen und zugleich gegenüber China nachdrücklich deutlich machen, dass die Anwendung militärischer Gewalt kein Mittel zur Lösung der Taiwan-Frage sein darf.


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