"Halt, Europol!" : Probleme der europäischen Polizeikooperation für parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz
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URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/178/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2004,15 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2004 |
Publikationsdatum: | 18.12.2007 |
SWD-Schlagwörter: | Europol , Grundrechtsschutz , Parlamentarische Kontrollle |
DDC-Sachgruppe: | Recht |
BK - Basisklassifikation: | 86.54 (Polizeirecht, Ordnungsrecht), 86.45 (Grundrechte), 88.17 (Ordnungskräfte), 86.90 (Europarecht: Sonstiges) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
as zusammenwachsende Europa und die Öffnung der Binnengrenzen bringen Touristen und Geschäftsleuten eine Reihe von Erleichterungen. Allerdings profitieren auch Organisierte Kriminalität und transnationaler Terrorismus von dem Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit in einem Europa der offenen Grenzen wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) ins Leben gerufen. Zwar hat es keine exekutiven Befugnisse wie die Ausstellung von Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen, denn dies soll weiterhin Aufgabe der nationalen Polizeikräfte sein. Doch Europol sammelt und analysiert Daten zu Straftätern, Verdächtigen, Tatzeugen und Kontaktpersonen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität. Damit trägt Europol zu effektiveren Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten bei. Gleichzeitig stellt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Für die nationalen Parlamente wird die Kontrolle der Polizei durch die Europäisierung der Polizeiarbeit erschwert. Zugleich fehlen dem Europäischen Parlament die Kompetenzen, das Kontrolldefizit der nationalen Parlamente auszugleichen. Somit findet die europäische Polizeikooperation weitgehend ohne parlamentarische Beteiligung statt. Eine ähnliche Lücke tut sich im Bereich der gerichtlichen Kontrolle auf. Die Zuständigkeiten der nationalen Gerichte sind eingeschränkt, ohne dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz der Grundrechte verantwortlich gemacht worden ist. Der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag, der 2002/2003 ausgehandelt wurde, gibt sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Europäischen Gerichtshof dringend benötigte Befugnisse, um die Kontrolle der Kontrolleure zu verbessern. Allerdings droht die Ratifizierung an ganz anderen Streitpunkten – vor allem in Großbritannien – zu scheitern. Für diesen Fall empfiehlt Wolfgang Wagner, die unstrittigen Reformen im Bereich der Polizeikooperation zügig in europäisches Recht umzusetzen.
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