Die Rolle der Europäischen Union in der Abrüstung von russischen Massenvernichtungswaffen : eine Bestandsaufnahme
Höhl, Kathrin ; Müller, Harald ; Schaper, AnnetteDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (226 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/216/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2002,10 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2002 |
Publikationsdatum: | 08.01.2008 |
SWD-Schlagwörter: | Russland , Massenvernichtungswaffe , Abrüstung , Europäische Union , Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Program |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.73 (Europapolitik, Europäische Union), 89.77 (Rüstungspolitik) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Alte Bestände von Massenvernichtungswaffen haben vor dem Hintergrund des Terrorismus erheblich an Brisanz gewonnen. Nicht nur im Irak besteht die Gefahr, dass sie in falsche Hände gelangen, auch in anderen Ländern ist Abrüstung dringend nötig, um eine Verbreitung generell zu verhindern. So ist auch in Russland, der Nation mit dem weltweit größten Bestand an Chemiewaffen, eine Kontrolle der Waffenlager unerlässlich. Russland verfügt jedoch nicht über ausreichende finanzielle und logistische Mittel, um seine Rüstungsanlagen selbst zu entsorgen. Die Europäische Union (EU) bemüht sich daher um gezielte unterstützende Maßnahmen. Sie kann Abrüstungsprogramme planen, durchführen, koordinieren und finanzielle Hilfe vermitteln. Die EU bietet sich aufgrund ihrer Erfahrung in der Koordination verschiedener nationaler Positionen für eine solche Rolle an. Sie kann ihre Mitgliedsstaaten zusammen mit privaten Partnern und anderen Ländern unter einem Dach sammeln und so Ressourcen bündeln. Eine ihrer größten Stärken ist es, Projekte in Kooperation mit dem Hilfsempfängerland zu entwickeln und durchzuführen. Da Abrüstung auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen beruht, ist dies ein sinnvoller Ansatz, um die Bestände an russischen Massenvernichtungswaffen reduzieren zu helfen. Kathrin Höhl, Harald Müller und Annette Schaper stellen diese Programme dar und plädieren für den weiteren Abbau von Massenvernichtungswaffen und eine Verlängerung bestehender Programme über das Jahr 2003 hinaus.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.