Privacy, justice and equality : The history of privacy legislation and its significance for civil society
Lengwiler, MartinDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (586 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/1547/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung |
Schriftenreihe: | Veröffentlichung der Arbeitsgruppe "Zivilgesellschaft Historisch-Sozialwissenschaftliche Perspektiven" des Forschungsschwerpunkts Zivilgesellschaft, Konflikte und Demokratie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung |
Bandnummer: | 2004, 503 |
Sprache: | Englisch |
Erstellungsjahr: | 2004 |
Publikationsdatum: | 15.07.2009 |
Originalveröffentlichung: | http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2004/iv04-503.pdf (2004) |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 71.11 (Gesellschaft), 89.50 (Politische Prozesse: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Englisch:
The paper examines the relation between the realms of privacy and civil society by analyzing the recent history of privacy legislation in general and the developments in Switzerland since the 1970s in particular. It argues that the conceptual distinction between the spheres of privacy, civil society and the state should not entice to ignore the interactions and interdependencies between these spheres. Instead, the protection of privacy should be understood as a precondition for social justice and equality and thus as fundamental for the development of a civil society. The first part of the paper deals with definitions for the relation between the private and the public, juxtaposing two contradicting definitions prevalent in the literature. The second part resumes the different stages of legislation in data protection since the 1970s, mainly in the European context, pointing out how the legal concept of privacy has been redefined over the past decades, from an individualistic to a social concept. The third part examines the recent privacy legislation in Switzerland and shows that the protection of privacy, for which the institutions of the government played an important role, sums up to the protection of basic civil rights, as the protection from unjust discrimination. The conclusion discusses the implications of the case study for understanding the relation between the realms of privacy, civil society and the state.
Kurzfassung auf Deutsch:
Der Beitrag untersucht die Beziehung zwischen Privatsphäre und Zivilgesellschaft in historischer Perspektive. Als Fallbeispiele dienen die neuere Geschichte der Datenschutzgesetzgebung im Allgemeinen und die Entwicklung in der Schweiz seit den 1970er Jahren im Besonderen. Die Argumentation vertritt einen interaktionistischen Ansatz. Die begriffliche Unterscheidung zwischen den Bereichen Privatsphäre, Zivilgesellschaft und Staat soll nicht dazu verleiten, die Interaktionen und Interdependenzen zwischen diesen Sektoren zu übersehen. Der Schutz der Privatsphäre soll vielmehr als Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und Gleichheit und damit als grundlegend für die Entwicklung der Zivilgesellschaft verstanden werden. Der erste Teil des Beitrags diskutiert unterschiedliche Definitionen für die Beziehung zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit und stellt zwei widersprüchliche Definitionsversuche der neueren Literatur gegenüber. Im zweiten Teil werden die verschiedenen Stufen der Datenschutzgesetzgebung seit den 1970er Jahren, im europäischen Rahmen, zusammengefasst. Es wird gezeigt, wie der rechtliche Begriff der Privatsphäre in den letzten Jahrzehnten von einem individualistischen zu einem sozialen Konzept umdefiniert und erweitert wurde. Der dritte Teil untersucht die neueren Datenschutzgesetze in der Schweiz und zeigt, dass der Schutz der Privatsphäre in der politischen Diskussion auch als Garantie bürgerlicher Rechte und als Schutz vor ungerechter Diskriminierung verstanden wurde. In der Konklusion werden schließlich die Folgerungen diskutiert, die aus der Fallstudie für das Verständnis der Beziehung zwischen Zivilgesellschaft, Privatsphäre und Staat zu ziehen sind.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.