Wo bleibt die Moral bei der Geschicht? Parteizugehörigkeit und politisch-moralische Situationsbeurteilung als Determinanten der Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr in Ex-Jugoslawien
Fuchs, AlbertDownload:
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URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/653/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | IFGK - Institut für Friedensarbeit und gewaltfreie Konfliktaustragung |
Schriftenreihe: | IFGK-Arbeitspapier |
Bandnummer: | 08 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 1998 |
Publikationsdatum: | 09.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.61 (Politische Parteien), 89.76 (Friedensforschung, Konfliktforschung), 89.55 (Politische Entscheidung) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Relegitimierung und Propagierung von militärischer Gewalt als Mittel der Politik - nicht zuletzt als Mittel von Friedenspolitik - verdienen Fragen nach Struktur und Funktion der politisch-moralischen Beurteilung dieser Form von Gewalt besonderes Interesse. Eine Klärung dieser Fragen wird man letztlich nur von der Untersuchung des Entscheidungsverhaltens der für den Einsatz von Militär verantwortlichen politischen Akteure erwarten können. Demgemäß wurde eine Zufallsstichprobe von n = 68 Mitgliedern des Deutschen Bundestags im Zusammenhang der Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im ehemaligen Jugoslawien um eine politisch-moralische Einschätzung der Situation anhand der bellum-iustum-Kriterien sowie um eine Beurteilung der Wichtigkeit dieser Kriterien für eine solche Einschätzung gebeten. Damit erscheint die Relevanz der moralischen Perspektive für das konkrete Entscheidungsverhalten im Bundestag im Vergleich zur Rolle der „Regierungsnähe” (Parteizugehörigkeit) der Abgeordneten bestimmbar. Die mit n = 26 kooperierenden InformantInnen erhaltenen Ergebnisse lassen vor allem erkennen, dass einerseits die moralische Perspektive nur in relativ undifferenzierter Weise (mit den Kriterien „Rechtfertigender Grund” und „Verhältnismäßigkeit”) realisiert wurde und dass zum andern die Regierungsnähe sowohl die Situationsbeurteilung weitgehend bestimmte als auch um ein Vielfaches bedeutsamere war für das Entscheidungsverhalten als die moralische Perspektive.
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