Schulprogramme - ein Instrument zur Steuerung der Schulentwicklung
Promberger, Kurt ; Cecon, FranziskaDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (541 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2010/2284/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Zentrum für Verwaltungsmanagement an der Uni Innsbruck |
Schriftenreihe: | Working paper // Universität Innsbruck, Zentrum für Verwaltungsmanagement |
Bandnummer: | 18 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 17.11.2010 |
Originalveröffentlichung: | http://www.verwaltungsmanagement.at/602/uploads/schulprogramme_working_paper_18-2005.pdf (2005) |
DDC-Sachgruppe: | Öffentliche Verwaltung |
BK - Basisklassifikation: | 88.13 (Kommunalverwaltung), 88.60 (Politische Maßnahmen), 88.12 (Territorialverwaltung, Regionalverwaltung), 88.10 (Öffentliche Verwaltung: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.7 Verwaltungswissenschaften |
Kurzfassung auf Deutsch:
Zunehmende Autonomie erfordert von Schulen mehr Eigenverantwortung hinsichtlich einer bewussten, vorausschauenden Gestaltung ihres Entwicklungsprozesses. Schulprogramme können helfen, diesen Prozess zu steuern. In Analogie zur strategischen Ausrichtung und Führung von Unternehmen kann sich das „Unternehmen Schule“ den Instrumentarien der Privatwirtschaft bedienen. Über die Ziel- und Wertvorstellungen von Leitbildern hinausgehend, setzen Schulprogramme konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung. Nicht die Masse der Projekte und Aktionen sind für das Gelingen entscheidend, sondern die Partizipation aller am schulischen Bildungsprozess Beteiligten, ihr kontinuierliches Bemühen und eine regelmäßige Evaluation, die wiederum in die strategische Ausrichtung einfließt. Ziel dieses Artikels ist es, eine praktikable Einführung mit handhabbaren Umsetzungsvorschlägen rund um ein Schulprogramm anzubieten.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.