“The State of the Nation” : Kurzer Blick auf Südafrikas Präsidenten seit der Freilassung Nelson Mandelas vor 20 Jahren
Freier, FelineDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (266 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2011/2915/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit |
Schriftenreihe: | Hintergrundpapier // Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit |
Bandnummer: | 2010, 10 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2010 |
Publikationsdatum: | 24.02.2011 |
Originalveröffentlichung: | http://www.freiheit.org/files/62/N_10_State_of_the_Nation_Blick_auf_Suedafrikas_Praesidenten_seit_der_Freilassung_N._Mandelas_vor_20_Jahren.pdf (2010) |
SWD-Schlagwörter: | Mandela, Nelson *1918-* |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.42 (Staat und Bürger), 89.30 (Politische Systeme: Allgemeines), 15.92 (Afrika südlich der Sahara) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Vor 20 Jahren, am 11. Februar 1990, wurde Nelson Mandela nach 27 Jahren Haft entlassen. Mandelas Freilassung war für Südafrika und für die gesamte Region ein Ereignis von ähnlicher Tragweite wie für Europa der Fall der Berliner Mauer drei Monate zuvor. Ohne einen ausufernden Bürgerkrieg wurde das Land vom Apartheid-System, der politisch konsolidierten Rassentrennung, die seit 1948 herrschte, befreit. Im April 1994 gewann der African National Congress (ANC) Südafrikas erste allgemeine und freie Wahlen und Nelson Mandela wurde Staatspräsident. Der ANC regiert Südafrika bis heute. Wird seine heutige Führung dem historischen Erbe Mandelas gerecht?
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.