Militärputsch in Guinea : Hintergründe der aktuellen Entwicklungen
Gerdes, FelixDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (129 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2011/3347/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | AKUF - Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung |
Schriftenreihe: | AKUF-Analysen |
Bandnummer: | 2009, 3 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2009 |
Publikationsdatum: | 25.09.2011 |
Originalveröffentlichung: | http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/publ/AKUF-Analysen-03.pdf (2009) |
SWD-Schlagwörter: | Putsch , Guinea |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 15.88 (Mittelamerika, Südamerika), 89.40 (Innere Beziehungen des Staates: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Am Abend des 22. Dezember 2008 verstarb nach 24 Jahren an der Macht der guineische Präsident Général Lansana Conté. In den frühen Stunden des 23. Dezember bereits verkündete Capitaine Moussa Dadis Camara im staatlichen Fernsehen, dass das Militär die Macht übernommen habe. Von vielen Beobachtern war ein Staatstreich nach dem absehbaren Tod Contés erwartet worden. Angesichts der gespaltenen Armee war vor allem fraglich, welcher der rivalisierenden Militärs putschen würde. Der Staatsstreich kam nun aus den unteren Rängen, welche hiermit auch einem Putsch aus Kreisen des militärischen Establishments vorzubeugen beabsichtigten. Die Geschichte des Militärs spricht jedoch dafür, dass die Machtübernahme im Kern die Verhinderung einer Demokratisierung, den Erhalt des Privilegienssystems für die Armee und den Aufstieg der weniger privilegierten unteren Ränge zum Ziel hatte.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.