"Schulen der Macht"? - Governance Schools in Deutschland
Zürn, Michael ; Walter, Gregor ; Bertram, ChristophDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (536 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2012/4224/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Hertie School of Governance |
Schriftenreihe: | Working papers // Hertie School of Governance |
Bandnummer: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2001 |
Publikationsdatum: | 21.11.2012 |
Originalveröffentlichung: | http://www.hertie-school.org/fileadmin/images/Downloads/working_papers/1.pdf (2001) |
SWD-Schlagwörter: | Bildungspolitik , Reform , Governance |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 81.10 (Bildungspolitik: Allgemeines), 81.12 (Entwicklung des Bildungswesens), 89.31 (Staatslehre) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
„Governance Schools“ lassen sich als multidisziplinäre, praxisorientierte Ausbildungseinrichtungen verstehen, die Studierende unmittelbar für den Berufsalltag in einem weit verstandenen Feld von „Politik“ in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft qualifizieren wollen. Bildungspolitisch stellen sie keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung zu den stärker wissenschaftlich-disziplinären Angeboten der öffentlichen Universitäten dar und können dabei allenfalls den Anspruch erheben, ein wenig „Hefe“ im derzeit – aus guten Gründen – stark gärenden „Teig“ der deutschen Bildungslandschaft zu sein. Gleichwohl könnten Governance Schools als Hochschulen mit großer Autonomie als Impulsgeber in der gegenwärtigen Reformdiskussion fungieren. Hinsichtlich der möglichen Effekte auf die Elitenrekrutierung sollten Governance Schools angesichts des derzeitigen Standes der Zugangsstrukturen insbesondere zu öffentlichen Leitungspositionen in Deutschland nicht dramatisiert werden. Statt der befürchteten, selbstreferentiellen Abschottung politischer Eliten mit homogenen Ausbildungshintergrund können sie u.U. sogar dem Leistungsprinzip Vorschub leisten, dass sowohl unter Effektivitäts- als auch unter Legitimitätsgesichtspunkten zu einer Verbesserung gegenüber dem Status quo führt. Angesichts der noch immer in den meisten Bereichen existierenden Juristendominanz und der zentralen Rolle der Parteien in der Elitenrekrutierung wollen „Governance Schools“ in Deutschland zunächst andere Vereinseitigungen der politischen Elitenrekrutierung aufbrechen. Der Blick auf die negativen Auswüchse von „Schulen der Macht“ in anderen Ländern Europas macht gleichwohl deutlich, dass erstens eine Umkehrung der Verhältnisse im Sinne eines fast vollständigen Monopols der Elitenausbildung durch entsprechende Einrichtungen nicht wünschenswert sein kann und dass zweitens den Aufnahmeverfahren besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, um den Offenheitsanspruch des Leistungsprinzips in der Elitenrekrutierung aufrecht zu erhalten.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.