Labour markets and employment policy in the European Union
Lipietz, AlainWeitere beteiligte Personen: Europäischer Metallgewerkschaftsbund
Download:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (18.560 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2013/4317/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | FEI - Universität Marburg - Institut für Politikwissenschaft - Forschungsgruppe Europäische Integration |
Schriftenreihe: | Studien der Forschungsgruppe Europäische Gemeinschaften // Institut für Politikwissenschaften, Marburg |
Bandnummer: | 10 |
ISBN: | 3-8185-0230-7 |
Sprache: | Englisch |
Erstellungsjahr: | 1997 |
Publikationsdatum: | 24.04.2013 |
Originalveröffentlichung: | http://www.uni-marburg.de/fb03/politikwissenschaft/eipoe/publikationen/publikationen/s10.pdf (1997) |
SWD-Schlagwörter: | Europäische Union , Arbeitsmarkt , Beschäftigung , Wirtschaftspolitik , Kongress , Marburg <1996> , Beschäftigungspolitik |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.73 (Europapolitik, Europäische Union), 89.71 (Internationale Zusammenarbeit: Allgemeines), 89.40 (Innere Beziehungen des Staates: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Die Forschungsgruppe Europäische Gemeinschaften (FEG) beim Institut für Politikwissenschaft der Philipps-Universität legt mit dieser Publikation die Materialien einer· FEG-Konferenz vom Oktober 1996 vor. Das Thema der Konferenz lautete: "Arbeitsmärkte und Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union". In den vorangegangenen Jahren hatten sich die Tagungen und Publikationen der FEG mit der Veränderung der Arbeitsbeziehungen unter dem Einfluß des Binnenmarktes sowie mit "Spielräumen wirtschafts- und sozialpolitischer Regulierung in Westeuropa" befaßt. Daneben entstanden integrationstheoretische Studien, die sich insbesondere auf das Verhältnis von transnationaler Akkumulation und neuen politischen Regulationsformen konzentrierten.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.