Von der Entscheidungsmündigkeit zur Entscheidungsmüdigkeit? : Nach zehn Jahren Parlamentsvorbehalt für Bundeswehreinsätze naht ein Beteiligungsgesetz

Meyer, Berthold

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URL http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/189/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Schriftenreihe: HSFK-Report
Bandnummer: 2004,04
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2004
Publikationsdatum: 20.12.2007
SWD-Schlagwörter: Deutschland / Bundeswehr , Militärischer Einsatz , Ausland , Parlamentsvorbehalt
DDC-Sachgruppe: Politik
BK - Basisklassifikation: 89.80 (Militärwesen: Allgemeines)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

„Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt“ – seit der so genannten Struck-Doktrin aus dem Jahre 2002 ist abzusehen, dass die Bundesrepublik sich in Zukunft in immer mehr Krisenregionen militärisch engagieren wird. Grundlage hierfür bildet eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Juli 1994. Dieses erklärte Auslandseinsätze der Bundeswehr für rechtens, schrieb aber der Bundesregierung ins Stammbuch, vor jedem Einsatz die konstitutive Zustimmung des Bundestags einholen zu müssen, und regte einen Gesetzesentwurf zur genaueren Regelung an. Kritiker dieser Parlamentsarmee monierten seit jeher, langwierige Debatten im Plenum behinderten schnelles Handeln und damit die Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik, aber auch das Potenzial adäquat auf Terroranschläge zu reagieren. Seit März diesen Jahres befasst sich das Parlament mit zwei Gesetzesvorlagen – um die Vorgabe des Verfassungsgerichts umzusetzen – aber auch um das Verfahren zu vereinfachen. Sind die Parlamentarier einfach entscheidungsmüde? Darf sich der Bundestag seiner Mitverantwortung entziehen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Berthold Meyer im vorliegenden Report und kommt zu dem Schluss, die vor zehn Jahren gewonnene Entscheidungskompetenz leichtsinnig aus der Hand zu geben, wäre ein demokratischer Rückschritt. Berthold Meyer erinnert zunächst an Verfahren und Urteil, sowie Motivation der klagenden Parteien. Weiter zieht er Zwischenbilanz der durch das Urteil möglich gewordenen Entsendepolitik der Bundesrepublik Deutschland. Der abschließende Kommentar der vorliegenden Gesetzesentwürfe und zweier weiterer in der Diskussion stehender Vorschläge beinhaltet eine Mahnung des Verfassers: Die Neuregelung der Entscheidung zur Entsendung von Truppen sei nicht nur mit Blick auf Vereinfachung anzugehen, sondern auch im Bewusstsein der Verantwortung für Leben und Gesundheit der Soldaten sowie den Interessen der Steuerzahler zu formulieren.


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