Früherkennung von Rüstungsrisiken in der Ära der "militärisch-technischen Revolution" : ein Register für militärische Forschung und Entwicklung
Müller, HaraldDownload:
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URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/243/ |
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Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | HSFK-Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung |
Schriftenreihe: | HSFK-Report |
Bandnummer: | 2000,07 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2000 |
Publikationsdatum: | 17.01.2008 |
SWD-Schlagwörter: | Militär , Militärtechnik , Rüstungsbegrenzung , Abrüstung , Rüstung , Forschung |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.89 (Militärwesen: Sonstiges) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Wissenschaft und Technik wird zunehmend zum entscheidenden Kriterium militärischer Effizienz. Nicht mehr die Masse zählt, sondern die Integration neuester Forschungsleistungen in die militärische Hardware. Rüstungswettläufe entwickeln sich daher in qualitativen und immer weniger in quantitativen Dimensionen. Rüstungskontrolle und Abrüstung müssen sich an diese Entwicklung anpassen. Andernfalls hat kooperative Sicherheitspolitik keine Zukunft. Gerade Forschung und Entwicklung ist jedoch ein hochsensibles Gebiet. Staaten – vor allem natürliche jene mit hohen Rüstungsforschungs- und Entwicklungsinvestitionen wie die USA – achten besonders sorgfältig darauf, daß ihre nationale Sicherheit gewahrt bleibt. Für private Akteure stehen mögliche gravierende wettbewerbliche Nachteile in Aussicht, wenn sie in diesem Bereich Restriktionen unterliegen. Der Widerstand gegen jeden Versuch, in dieses Gebiet Rüstungskontrollmaßnahmen einzuführen, darf daher nicht unterschätzt werden. Die „weichste“ Form der Rüstungskontrolle ist die Vertrauensbildung, wozu insbesondere auch Transparenzmaßnahmen gehören. Das hier vorgeschlagene Rüstungsforschungs- und entwicklungsregister ist eine solche Transparenzmaßnahme. Es sieht vor, oberhalb einer bestimmten Förderungsschwelle solche Forschungs- und entwicklungsprojekte zu erfassen, die von den Verteidigungsministerien finanziert werden. Die Erfassung soll formalisiert werden. Im günstigsten Falle sollte ein solches Register auf ein rechtliches Instrument gegründet sein. Sollte sich dies nicht realisieren lassen, bietet sich der Rückfall auf mindere Grade von Verbindlichkeit – politische Vereinbarungen, Entschließungen der VN-Vollversammlung – an. Zunächst könnte die Transparenz-Arbeitsgruppe der Genfer Abrüstungskonferenz daraufhin getestet werden, ob dort Verhandlungen in Gang zu bringen sind. In ihrem Rahmen könnte auch eine technische Expertengruppe mit Sondierungen betraut werden. Notfalls könnte sich eine „Gruppe gleichgesinnter Staaten“ entschließen, die Sache voranzubringen. Die Evaluation der gemeldeten Daten wird sinnvollerweise einer Expertengruppe übertragen. Evaluation bezieht sich einerseits auf die Einhaltung der vereinbarten Transparenzregeln, andererseits auf die Abschätzung, was die gemeldeten Projekte für die internationale Stabilität bedeuten werden, wenn ihre Beschaffung künftig realisiert werden sollte. Die Expertengruppe berichtet an die Überprüfungskonferenz, die über die politischen Konsequenzen zu beschließen hat. Da bislang existierende Register im militärischen Bereich auf Freiwilligkeit beruhen, hat sich dort die Debatte über Sanktionen erübrigt. Sollte ein Forschungs- und Entwicklungsregister als Rechtsinstrument eingerichtet werden, wird man weiter gehen müssen. So wäre denkbar, die Daten nur innerhalb der teilnehmenden Staaten auszutauschen, sie also nicht – wie es etwa beim VN-Waffenregister geschieht – zu veröffentlichen. In diesem Falle wäre der Ausschluß von Mitgliedsländern, die ihren Informationspflichten nicht nachkommen, eine geeignete Sanktion. Sollten Täuschungsmanöver auf aggressive Absichten hindeuten, ist auch in Betracht zu ziehen, den Sicherheitsrat über den Vorgang zu informieren.
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