Erste Erfahrungen mit der "Offenen Methode der Koordinierung": offene Fragen zur "fiskalischen Nachhaltigkeit" und "Angemessenheit" von Renten in einer erweiterten Europäischen Union
Schmähl, WinfriedDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (77 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/396/ |
---|---|
Dokumentart: | Amts-, Gesetz- und Verordnungsblatt |
Institut: | ZeS - Zentrum für Sozialpolitik |
Schriftenreihe: | ZeS-Arbeitspapier // Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen |
Bandnummer: | 2003,11 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2003 |
Publikationsdatum: | 03.03.2008 |
SWD-Schlagwörter: | Europäische Union , Erweiterung , Rentenfinanzierung , Politische Steuerung |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.73 (Europapolitik, Europäische Union), 71.80 (Sozialpolitik: Allgemeines) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Auf europäischer Ebene ist mit der "offenen Methode der Koordinierung" ein neues Instrument geschaffen worden, von dem erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung nationaler Sozialpolitik ausgehen können. Dabei handelt es sich um gemeinsam vereinbarte Ziele, deren Konkretisierung und Messung anhand von Indikatoren sowie um einen anschließenden Bewertungsprozess. Dieses Verfahren wird inzwischen auch auf die Alterssicherung angewandt. Am Beispiel zweier zentraler Zielkomplexe - "fiskalische Nachhaltigkeit" und "Angemessenheit von Renten" - werden Aufgaben, offene Fragen und mögliche Folgen diskutiert. Die ersten Erfahrungen zeigen bereits, dass es zu einer Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene kommen kann. Die Methode ist inzwischen auch im Konventsentwurf für eine europäische Verfassung verankert, wobei u.a. auf die Entwicklung von Leitlinien verwiesen wird. Durch die Erweiterung der EU werden sich zudem die Gewichte im Hinblick auf jeweils realisierte Systeme der Alterssicherung verschieben. Dies wiederum kann für den auf europäischer Ebene vorzunehmenden Bewertungsprozess Folgen haben und auf nationale sozialpolitische Entscheidungen ausstrahlen.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.