Verfahren und Kriterien zur Konkretisierung des Leistungskatalogs in der gesetzlichen Krankenversicherung

Weitere beteiligte Personen: Niebuhr, Dea

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URL http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2008/402/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: ZeS - Zentrum für Sozialpolitik
Schriftenreihe: ZeS-Arbeitspapier // Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen
Bandnummer: 2003,05
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2003
Publikationsdatum: 04.03.2008
SWD-Schlagwörter: Krankenversicherung , Krankenkasse
DDC-Sachgruppe: Sozialwissenschaften, Soziologie
BK - Basisklassifikation: 83.70 (Banken, Versicherungen)
Sondersammelgebiete: 3.6 Politik und Friedensforschung

Kurzfassung auf Deutsch:

Die Überprüfung des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Daueraufgabe, weil die Krankenkassen nur finanzieren sollen, was notwendig und wirtschaftlich ist. Die Konkretisierung des Leistungsanspruchs für die Versicherten erfolgt in den einzelnen Versorgungsbereichen (ambulante Versorgung, Krankenhaus, Arzneimittel) auf unterschiedliche Art und Weise. Im ambulanten Bereich ist hierfür der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zuständig, der nach anderen Verfahren und Kriterien vorgeht als der Ausschuss Krankenhaus, der für die stationäre Versorgung zuständig ist. Das führt dazu, dass bestimmte Leistungen für den ambulanten Bereich explizit ausgeschlossen wurden, während sie im Krankenhaus nach wie vor erbracht und zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Während der gesetzliche Auftrag dahin geht, dass Bundesausschuss und Ausschuss Krankenhaus sowohl bereits in der Vergangenheit finanzierte Leistungen als auch neue Leistungen kritisch durchforsten müssen, beschränken sich diese Gremien bislang nahezu ausschließlich auf eine Analyse neuer Leistungen. Ein wesentlicher Grund liegt in der mangelnden Ressourcenausstattung der Ausschüsse. Dieser Zustand ist unbefriedigend, weil er an Innovationen höhere Anforderungen als an tradierte Leistungen stellt. Vermutlich werden dadurch Beitragsmittel der Versicherten nicht optimal eingesetzt.


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