Nachhaltigkeit in der Programmatik der Linkspartei. Eine Analyse zum Stand der Integration sozialer, ökologischer und ökonomischer Forderungen
Schachtschneider, UlrichDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (229 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/888/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Standpunkte |
Bandnummer: | 2008,02 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2008 |
Publikationsdatum: | 16.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.61 (Politische Parteien) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Der Anspruch auf eine nachhaltige – also eine dauerhaft durchhaltbare Entwicklung der Gesellschaft – ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit linker Programmatik. Die Gesellschaftskritik der Linken besteht gerade darin, dass sie den gegenwärtigen Finanzmarkt-Kapitalismus für nicht durchhaltbar halten – ökologisch, sozial und ökonomisch nicht. Die politischen Forderungen der Linkspartei gehen in Richtung größerer sozialer Gerechtigkeit, in Richtung einer ökologischeren Politik, in Richtung einer dauerhaft durchhaltbaren ökonomischen Entwicklung. Ist die mit dem Nachhaltigkeitsanspruch verbundene Integration von Ökologischem, Sozialem und Ökonomischen nicht ohnehin in linken Forderungen enthalten? Ist ökologische Politik nicht per se auch sozial, weil die Ärmsten am meisten unter den Umweltschäden zu leiden haben? Ist nicht eine Stärkung umweltfreundlicher Fortbewegungsarten per se sozial, weil viele Hartz 4-Empfänger sich ohnehin kein Auto leisten können? Und sorgen nicht die auch von der Linken erhobenen ökologischen Forderungen nach mehr Umwelttechnologie gleichzeitig für mehr Arbeitsplätze, sind also auch sozial?
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.